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  3. Prozess in Augsburg: Schwerer Unfall auf Baustelle wird zum Fall für das Gericht

Prozess in Augsburg
28.09.2020

Schwerer Unfall auf Baustelle wird zum Fall für das Gericht

Ein Maler aus Augsburg erlitt bei einem schweren Betriebsunfall erhebliche Verletzungen. Er musste sechs Wochen im Uniklinikum behandelt werden.
Foto: Anne Wall (Symbol)

Bei einem Betriebsunfall wird ein Maler in Augsburg schwer verletzt und verliert beinahe einen Arm. In einem Prozess am Amtsgericht ging es nun um die Frage: Wer hat Schuld?

2400 Euro Strafe muss ein 32-jähriger Mann zahlen, der für einen schweren Betriebsunfall auf dem Gelände der Augsburger Abfallverwertung (AVA) in Lechhausen mit verantwortlich war. Im Oktober vergangenen Jahres war ein 46-jähriger Maler von einem berstenden Stahlseil getroffen und schwer verletzt worden.

Zwei Männer hatten an diesem 30. Oktober einen schwarzen Tag. Zum ersten der Geschädigte, ein Maler aus dem Regensburger Raum. Der hatte nach eigenen Worten an seinem ersten Arbeitstag auf der Baustelle der AVA ein Rohr angestrichen. Ja, jemand habe ihm gesagt, dass demnächst ein Elektrokabel mit einem Seilzug eingezogen werde, so der Kroate. Als er geantwortet habe, in 30 Minuten fertig zu sein habe es „okay“ geheißen. Als der 46-Jährige dann gegen 10.30 Uhr fertig werdend mit dem Rücken zu der Wand mit dem Seil gestanden hatte, sei das Unglück passiert. Der Mann sagte als Zeuge vor dem Augsburger Amtsgericht, er könne sich nur noch erinnern, wie er am Boden liegend wieder zu sich gekommen war und sein rechter Unterarm quasi neben ihm gelegen sei.

Prozess in Augsburg: Maler wird beinahe der Arm abgetrennt

Die Beinahe-Abtrennung des Arms, unter deren Folgen der Maler bis heute leide, war bei Weitem nicht dessen einzige Verletzung. Mehrere Rippenbrüche, dazu Verletzungen an Magen, Leber, Niere, Darm und Harnröhre haben behandelt werden müssen, wie dem Arztbrief zu entnehmen war. Sechs Wochen habe er im Augsburger Klinikum gelegen, anschließend acht weitere Krankenhausaufenthalte in Regensburg absolviert. Heute befinde er sich in Reha, arbeitsfähig werde er vielleicht wieder im kommenden Jahr, so der Maler, der vor allem beklagte, kein Gefühl mehr in vier Fingern seiner rechten Hand zu haben.

Ein schwarzer Tag war der 30. Oktober auch für den angeklagten 32-jährigen Elektromeister. Am Morgen sei er zum Chef gerufen worden, um überraschend seinen Aufhebungsvertrag für die Mitarbeit bei seiner damaligen Firma zu unterschreiben. Auf der Baustelle in Lechhausen hatte er gemeinsam mit mehreren Kollegen die Arbeiten zum Einziehen eines großen Stromkabels auf der Baustelle vorbereitet, schilderte er vor Gericht. Ja, er habe es unterlassen, dafür zu sorgen, dass die Transportrolle des Elektrokabels von seinen Kollegen festgeschraubt worden war. Er habe das nicht als erforderlich erachtet, eine Vorschrift oder Gebrauchsanleitung für diese Arbeit gebe es nicht. Anhand von Fotos in den Akten beschrieb der Angeklagte dem Gericht die Vorgehensweise, bei der das eigentliche Stromkabel mit einem damit verbundenen Stahl-Zugseil und einer Motorwinde eingezogen wird.

Anklage in Augsburg: Geldstrafe für 32-jährigen Elektromeister

Noch bevor die eigentliche Arbeit begonnen hatte, habe er, der Angeklagte, die Baustelle bereits wieder verlassen, weil er vom Chef gerufen worden sei. Unter der Anleitung seines Kollegen, ebenfalls Elektromechaniker, sei dann begonnen worden, das Seil einzuziehen. An einer Stelle sei dabei eine Transportrolle verrutscht und das Zugseil habe an einer Mauer gescheuert, so lange, bis es gerissen sei. Die berstenden Teile des Stahlkabels trafen den Maler, der - aus welchem Grund auch immer - den Gefahrenbereich nicht wie vorgeschrieben verlassen hatte.

Das Verfahren gegen den Kollegen des Angeklagten war wegen geringer Schuld eingestellt worden. Der 32-jährige Elektromeister hingegen hatte einen Strafbefehl über 2400 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Verteidigerin Carina Grübl erklärte, man wolle eine Verurteilung ihres Mandanten vermeiden, um bis heute ausstehende Zahlungen der Versicherung an den Geschädigten zu erreichen. Für Staatsanwältin Andrea Hobert kam aber eine Einstellung des Verfahrens angesichts der erheblichen Verletzungen des Geschädigten nicht in Frage. Richter Andreas Kraus erklärte dem Angeklagten, dass er nicht der Alleinschuldige an dem Unfall sei, dass es „dumm gelaufen“ sei und dass keine Absicht zugrunde liege. Auch er sah aber keinen Weg, das Verfahren einzustellen. Nach kurzer Beratung mit ihrem Mandanten zog Verteidigerin Grübl den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück, sodass dieser Gültigkeit behielt.

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