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Sachaufwertung oder Sachbeschädigung?

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Sachaufwertung oder Sachbeschädigung?

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    Der Sprayer von Zürich, Harald Naegeli, 2017 vor dem Bezirksgericht seines heimatlichen Tatorts. 
    Der Sprayer von Zürich, Harald Naegeli, 2017 vor dem Bezirksgericht seines heimatlichen Tatorts.  Foto: Bild: Walter Bieri/dpa

    Harald Naegeli, der berühmte „Sprayer von Zürich“, hat wieder Ärger mit der Justiz. Weil der Künstler unter anderem die Nordrhein-westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste in Düsseldorf mit zwei Flamingo-Figuren verziert haben soll, steht er mal wieder vor Gericht. Zum Prozesstermin am Amtsgericht sei der 78-Jährige allerdings nicht erschienen, erklärte gestern eine Gerichtssprecherin.

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