Betroffene haben, wenn bei ihnen eingebrochen worden ist, oft mehr mit den psychischen als den materiellen Folgen zu kämpfen. Es ist dieses Eindringen von Fremden in die Privatsphäre, dieses Gefühl, es könnte jederzeit wieder passieren, das den Betroffenen zu schaffen macht. Ein besonders anschauliches Beispiel lieferte ein Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht. Zwei Männer, 31 und 23 Jahre alt, saßen wegen dreizehn verübter Einbrüche im Großraum Augsburg, Donauwörth und in Krumbach auf der Anklagebank. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt.
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