Freunde, Musik, ein saftiges Steak auf dem Rost: Grillpartys machen Spaß. Die lieben Nachbarn sehen das bisweilen anders. Rechtsanwalt Franz Lutz, Chef des Augsburger Anwaltsvereins und selbst Grill-Fan, kann davon ein Lied singen: Von zehn Nachbarschaftsstreitigkeiten drehen sich etwa zwei ums Grillen, so seine Erfahrung als Schlichter nach dem bayerischen Schlichtungsgesetz. Was ist erlaubt? Was nicht?
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