Blutverschmiert, mit gebrochener Nase und einem geschwollenen Gesicht: Das Bild einer Studentin aus München ging vor einigen Wochen durch die Medien. Zugefügt hat ihr diese Verletzungen ein Polizist – aus Notwehr, wie er sagt. Die junge Frau spricht hingegen von willkürlicher polizeilicher Gewalt.
Am Ostermontag war sie Thema im Tatort. Immer wieder gibt es derartige Vorwürfe gegen Polizisten auch in der Realität. Im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Nord, das die Stadt Augsburg und die Landkreise
Bei Polizeigewalt geht es meist um die Verhältnismäßigkeit
Darunter war zum Beispiel der Fall einer betrunkenen Frau, die Beamte beleidigt hatte und bei ihrer Festnahme um sich schlug. Die Beamten fesselten sie. Später warf die Frau ihnen vor, sie dabei verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft prüfte den Fall und stellte das Verfahren ein, weil das Eingreifen der Polizisten rechtmäßig war. Ähnlich war es bei anderen Vorwürfen: Oftmals geht es um die Verhältnismäßigkeit.
Denn Polizeibeamte dürfen, wenn sich beispielsweise eine Person gegen polizeiliche Maßnahmen wehrt, Zwang anwenden. Doch die Wahl der Mittel muss immer verhältnismäßig sein – eine Gratwanderung für die
Polizeisprecher: Polizeigewalt ist ein sensibles Thema
Beim Thema Polizeigewalt sei man besonders sensibel, sagt Pressesprecher Udo Dreher. „Jeder Vorwurf gegen einen Polizisten wird ernsthaft geprüft und an die Staatsanwaltschaft gemeldet.“ Auch für Beschwerden anderer Art habe man immer ein offenes Ohr für die Bürger, versichert Dreher: Wenn zum Beispiel der Vorwurf laut werde, ein Beamter habe sich im Ton vergriffen, werde der Fall überprüft und der Beschwerdeführer bekomme eine Rückmeldung, bevorzugt persönlich oder schriftlich. „Wenn etwas nicht optimal gelaufen ist, wird das eingeräumt und intern nachbereitet“, sagt Dreher. Manches könne allerdings nicht geklärt werden – etwa, wenn es unterschiedliche Positionen gebe.