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Rechtsprechung: Fitness-Studio: Wer krank ist, kann kündigen

Rechtsprechung

Fitness-Studio: Wer krank ist, kann kündigen

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    Ein Schwabmünchner kündigte wegen einer Erkrankung seinen Vertrag mit einem Fitnessstudio vorzeitig. Das Fitnessstudio hatte dagegen geklagt.
    Ein Schwabmünchner kündigte wegen einer Erkrankung seinen Vertrag mit einem Fitnessstudio vorzeitig. Das Fitnessstudio hatte dagegen geklagt. Foto: Daniel Reinhardt (dpa)

    Erst trainierte er unter Schmerzen im Fitness-Studio, dann folgte eine Klage über 1819,70 Euro. Weil ein 67-jähriger Mann aus Schwabmünchen seinen Vertrag in einem Fitnessstudio fristlos gekündigt hatte, haben die Betreiber vor dem Amtsgericht

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