Nach der Kartell-Anklage gegen 13 Verantwortliche von Busunternehmen in der Region prüft der Augsburger Verkehrsverbund (AVV) rechtliche Schritte gegen die betroffenen Firmen. Eine Sprecherin des AVV sagt: „Die von uns beauftragten Anwälte sind der Auffassung, dass kartellrechtswidrige Absprachen bei Ausschreibungen zu Schadensersatzansprüchen führen können.“ Der Verbund behalte sich daher vor, „solche Ansprüche auch geltend zu machen“.
Kartell-Verdacht