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Prozess um Schuss am FCA-Stadion: Landgericht verurteilt Polizisten

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Prozess um Schuss am FCA-Stadion: Landgericht verurteilt Polizisten

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    Im Prozess um den Schuss, den der Polizist Maximilian K. im August 2023 am Stadion des FC Augsburg abgab, ist am Donnerstagmittag ein Urteil gefallen.
    Im Prozess um den Schuss, den der Polizist Maximilian K. im August 2023 am Stadion des FC Augsburg abgab, ist am Donnerstagmittag ein Urteil gefallen. Foto: Klaus Rainer Krieger

    Am Ende brauchte es insgesamt drei Verhandlungstage – und damit einen weniger als ursprünglich angesetzt –, nun ist am Landgericht Augsburg ein Urteil gefallen. Der Polizist, der am 19. August 2023 am Rand eines Spiels des FC Augsburg einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgab, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht unter Vorsitz von Christoph Kern verurteilte ihn unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, allerdings ausgesetzt zur Bewährung.

    Dass es auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen würde, hatte sich bereits zuvor abgezeichnet. Im Lauf des Vormittags trugen Staatsanwalt Michael Nißl und Verteidiger Christian Jäckle ihre Plädoyers vor, beide beantragten jeweils Bewährungsstrafen – Nißl ein Jahr und acht Monate, Jäckle blieb unter einem Jahr. Am letzten Prozesstag äußerte sich auch der angeklagte Maximilian K. noch einmal. Er las dazu eine handschriftlich notierte Erklärung vor. Der 28-Jährige sagte, er wisse, wie frustrierend es sein könne, auf „brennende Fragen keine Antwort zu haben.“ Sofern er eine plausible Erklärung gehabt hätte, hätte er diese abgegeben, „um das Verfahren für mich und meine Kollegen würdevoller enden zu lassen.“ Im Prozess seien teils mehr Fragen aufgeworfen als Antworten geliefert worden.

    Staatsanwalt und Verteidiger beantragen Bewährungsstrafe für Maximilian K.

    Maximilian K. sagte, wenn er „diese eine Antwort“ hätte, hätte er möglicherweise wieder in ein normales Leben als Polizist zurückgefunden. Dies sei aber bislang nicht der Fall. Er sei sich bewusst, welch „unfassbares Glück“ er und die Beteiligten gehabt hätten. Er sei auch froh, dass niemand von der Fanhilfe Mönchengladbach, deren leerstehenden Bus das Projektil getroffen hatte, verletzt worden sei. Es tue ihm „unfassbar leid“, dass es so weit gekommen sei. Er arbeite weiter daran, „das für mich aufzuklären“.

    Der Prozess hatte am Dienstag begonnen. Im Kern drehte er sich um die Frage, warum der Spezialpolizist Maximilian K. an diesem Tag nach vorangegangener Wasserschlecht zur Waffe gegriffen und anschließend geschossen hatte. Das Projektil rauschte wohl nur wenige Zentimeter am Kopf eines Kollegen vorbei. Mehrere Beamte, die sich an oder in einem Dienstfahrzeug aufhielten, wurden durch ein Knalltrauma verletzt, einer durch Glassplitter im Gesicht.

    Prozess um Schuss am FCA-Stadion: Landgericht Augsburg fällt Urteil

    Zu Prozessbeginn nahm Maximilian K. Stellung, er räumte die Schussabgabe ein. Doch wie kam es dazu? K. sprach von einer Art Blackout und gab an, in dieser Situation im Kopf den Begriff „Beschuss“ wahrgenommen zu haben. Dann wisse er nur noch, dass er einen Knall gehört, an sich herabgeschaut und seine Hand an seiner Waffe gesehen habe. Die Vorkommnisse selbst könne er sich nur so erklären, dass er „unzutreffend im Kopf mit dem Wort Beschuss gearbeitet“ habe. Dies habe einen „reflexhaften Bewegungsablauf“ ausgelöst, woraufhin sich der Schuss gelöst habe.

    Rund ein Dutzend Polizeibeamte, die sich damals rund um das Geschehen aufhielten, sagten als Zeugen aus, mehrere verwiesen dabei aber auf Erinnerungslücken. In ihren Darstellungen taten sich Ungereimtheiten auf, manches wirkte kaum glaubwürdig – etwa, dass man sich nach dem Vorfall intern nicht darüber unterhalten habe. „Mehr abgestimmte Aussagen sind fast nicht denkbar“, sagte Richter Christoph Kern am zweiten Prozesstag. Er brachte auch eine andere Theorie ins Spiel – nämlich, dass ein Beamter im Bus bereits vor der Konfrontation seine Dienstwaffe gezogen hatte. Spezialpolizist Maximilian K. habe darin eine Bedrohung wahrgenommen und geschossen.

    Potenziell tödlicher Schuss aus Polizei-Dienstwaffe: Fragen bleiben offen

    Kern hielt dies für die einzig plausible Erklärung, vonseiten der Beamten fielen aber keinerlei entsprechende Aussagen. Auch ein psychiatrisches Gutachten brachte letztlich keine Klarheit. Viele Fragen waren auch vor der Verkündung des Urteils offen. Nun ist es gefallen.

    Mehr dazu in Kürze.

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    7 Kommentare
    Franz Wagner

    Solche Revolverhelden gehören unverzüglich aus dem Dienst entfernt!

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    Maria Teuber

    Das ist doch Unsinn! In anderen Ländern der Welt würde danach kein Hahn krähen. Stattdessen wäre es besser sich um die wirklichen Straftäter im Land zu kümmern. Wie heute zu lesen ist, werden nach der veröffentlichten Anweisung an die Bundespolizei selbst abzuschiebende Staraftäter laufen gelassen "wenn sie der Abschiebung widersprechen oder sich auch körperlich dagegen zur Wehr setzen". In Deutschland hat man das rechte Maß verloren.

    Jochen Hoeflein

    Leider wahr Ihr Kommentar. In Deu würde ich nicht zur Polizei gehen. Man kann über das Urteil, das praktisch das berufliche Aus für den Verurteilten bedeutet streiten, aber in Ländern wie FRA, GB oder den USA wäre das Ganze mit einer internen Disziplinarstrafe abgehandelt worden zumal niemand ernsthaft zu Schaden kam. Gilt im Grunde auch für die BW, da sie über keine interne Gerichtsbarkeit verfügt, wie Z. Bsp die US Streitkräfte FRA oder GB. Alles geht in DEU sofort an zivile Gerichte.

    Achim Schmid

    Der eigentliche Skandal ist dass die beteiligten Polizisten im Prozess genau das getan haben was man der Polizei immer vorwirft. Bei eigenem Fehlverhalten wird gemauert und jegliche Aufklärung wird versucht zu verhindern. Sie haben dem ganzen Berufsstand mal wieder einen Bärendienst erwiesen.

    Franz Xanter

    Ist doch wieder mal ein Punkt, eine breitgetretene Angelegenheit, um sich nicht mit den wirklichen Problemen in DEU beschäftigen zu müssen.

    Rainer Kraus

    Alles gut: Niemand verletzt oder getötet. Der "Täter" hat gezeigt, dass er als Polizist untauglich ist.

    Martin Dünzl

    Tststs - da wird in Augsburg jemand, der lediglich Wände mit der "Augsburg-Blume" verziehrt zu 2 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt und so ein Ballermann nur zu 1 Jahr und 8 Monaten auf Bewährung...und seine Kolleg:innen leiden vor Gericht mal wieder an einer Teil-Amnesie - getreu nach dem Krähenprinzip.

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