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Prozess in Augsburg: Zigarette an Herd angezündet: Wohnung nach Einweihungsparty unbewohnbar

Prozess in Augsburg

Zigarette an Herd angezündet: Wohnung nach Einweihungsparty unbewohnbar

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    Der Augsburger wollte sich nur eine Zigarette anzünden – allerdings in betrunkenem Zustand und an einer Herdplatte. Das ging nicht gut...
    Der Augsburger wollte sich nur eine Zigarette anzünden – allerdings in betrunkenem Zustand und an einer Herdplatte. Das ging nicht gut... Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

    "Rauche nie im Bett, denn die Asche, die herunterfällt, könnte deine eigene sein!" Mit dieser doch etwas makabren Warnung wandte sich die Kripo im Rahmen ihrer Serie "Tipps und Ratschläge" vor vielen Jahren einmal an die Bevölkerung, um Bränden in Wohnräumen vorzubeugen. Rauchen im Schlafgemach kann tatsächlich tödlich enden. Aber schon allein das Anzünden einer Zigarette mit untauglichen Mitteln kann äußerst gefährlich sein. Wie ein Fall zeigt, der bei Amtsrichterin Andrea Hobert auf dem Tisch lag.

    Im April dieses Jahres hatten ein 56-Jähriger und seine Freundin in einem Appartement in Kriegshaber eine Einweihungsparty gefeiert. So jedenfalls erschien es einem Polizisten, der spätabends zum Tatort gerufen worden war. Das Paar hatte dabei reichlich dem Alkohol zugesprochen, Tests ergaben jeweils Werte über 2,0 Promille. Das ist unstrittig. Nicht ganz klar ist, was dazu führte, dass das Appartement nach der Feier nicht mehr bewohnbar war.

    Vorfall im Augsburger Stadtteil Kriegshaber: Küchenzeile fing Feuer

    Angeblich hatte sich der betrunkene Wohnungsinhaber eine Zigarette an der glühenden Herdplatte anzünden wollen - eine doch etwas außergewöhnliche Art, den Tabak zum Glimmen zu bringen. Der Versuch endete kläglich, denn im Nu fingen aufgrund der enormen Hitze Plastikteile auf dem Herd sowie die Küchenzeile Feuer. Offenbar wurden die Flammen dann mit einem Kübel Wasser gelöscht. Eine Nachbarin, durch den Piepston eines Rauchmelders aufgeschreckt, sah schwarzen Rauch aus der Wohnung des 56-Jährigen dringen und alarmierte sofort die Feuerwehr. Er und seine Freundin wurden später mit Verdacht auf Rauchvergiftung in eine Klinik gebracht.

    Als mutmaßlichen Verursacher des Brandes, bei dem ein Schaden von über 11.000 Euro angerichtet worden war, hatte die Staatsanwaltschaft den 56-Jährigen ausgemacht. Das Gericht erließ einen Strafbefehl gegen ihn wegen fahrlässiger Brandstiftung. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt, sodass es jetzt zum Prozess vor Andrea Hobert kam.

    Zeugin im Prozess: Der Angeklagte lag im Bett und schlief

    Der Angeklagte selbst ließ das Gericht im Regen stehen. Auch seine Freundin, die als Zeugin geladen war, glänzte durch Abwesenheit. Weil zumindest die Verteidigerin Bianca Biernacik anwesend war, konnte das Gericht den Prozess in Abwesenheit des Angeklagten fortführen – was bei Einsprüchen gegen Strafbefehle möglich ist. Die Wahrheitsfindung erwies sich jedoch als schwierig. Die Nachbarin als Zeugin sagte aus, als sie die verrauchte Wohnung betreten habe, sei der Mann im Bett gelegen und habe geschlafen. "Eine Wodkaflasche stand auf dem Boden, es roch nach Alkohol." Die Freundin des Mannes habe ihr gesagt, das Feuer sei entstanden, als ihr Freund sich eine Zigarette auf der glühenden Herdplatte habe anzünden wollen.

    In dem Einspruch gegen den Strafbefehl allerdings hatte der Mann das schriftlich bestritten, vielmehr seine Freundin als Verursacherin des Brandes benannt. Diese habe ihn falsch beschuldigt, weil sie unter offener Bewährung gestanden habe.

    Verteidigerin Bianca Biernacik beantragte am Ende Freispruch für ihren abwesenden Mandanten. Dem folgte das Gericht. Richterin Hobert: "Es bleiben Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Es war Alkohol im Spiel, es steht Aussage gegen Aussage. Und deshalb ist der Angeklagte freizusprechen."

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