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Prozess in Augsburg: Wie ein Richter mit dem pädophilen Kinderarzt Harry S. abrechnet

Prozess in Augsburg

Wie ein Richter mit dem pädophilen Kinderarzt Harry S. abrechnet

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    Der pädophile Kinderarzt Harry S. erhielt eine lange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Verteidiger Ralf Schönauer (links) und Moritz Bode sind mit dem Urteil nicht zufrieden.
    Der pädophile Kinderarzt Harry S. erhielt eine lange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Verteidiger Ralf Schönauer (links) und Moritz Bode sind mit dem Urteil nicht zufrieden. Foto: Peter Fastl

    Es ist zunächst einfach ein Urteil. Eines, das nur wenige Prozessbeobachter überrascht. Der pädophile Augsburger Kinderarzt Dr. Harry S. wird am Dienstag vor dem Landgericht zu zwölf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem ordnen die Richter die anschließende Sicherungsverwahrung an. Und sie bestimmen, dass Harry S., 44, nie wieder als Arzt arbeiten darf. Mehr als 20 Jungen hat der Angeklagte in seiner Freizeit missbraucht. Zum Teil betäubte er sie auch mit Medikamenten, um sie vergewaltigen zu können.

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