Es gibt Eindrücke, Vermutungen und es gibt Fakten. Ein Gericht darf sich bei einem Urteil nur auf Fakten stützen, auf Beweise oder auf eine Aneinanderreihung glaubwürdiger Indizien, die ein stimmiges Bild ergeben. Bei einer mutmaßlichen Vergewaltigung geht es letztlich um die Frage: Wem glaubt das Gericht? Selten gibt es unmittelbare Tatzeugen. Im Prozess um die angebliche Vergewaltigung am Hettenbach-Ufer in Oberhausen vom Juni 2019 gibt es zwei Zeugen, die etwas gesehen und gehört haben. Aber eben nur etwas, nicht das Kerngeschehen.
Prozess in Augsburg