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Prozess in Augsburg: Vater beißt und schlägt den Mitschüler seines Sohnes

Prozess in Augsburg

Vater beißt und schlägt den Mitschüler seines Sohnes

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    Ein Vater soll einen Mitschüler seines Sohnes angegriffen haben. Deswegen musste er sich nun vor Gericht verantworten.
    Ein Vater soll einen Mitschüler seines Sohnes angegriffen haben. Deswegen musste er sich nun vor Gericht verantworten. Foto: Jakob Stadler (Symbolbild)

    Zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung hat jetzt das Jugendgericht des Augsburger Amtsgerichts einen 44-jährigen Vater verurteilt, der einen Mitschüler seines Sohnes gebissen und geschlagen hatte. Der mittlerweile 14-Jährige bekommt 2000 Euro Schmerzensgeld. Zudem hatte der Angeklagte nach dem Vorfall Widerstand gegen Polizisten geleistet und einen Beamten verletzt.

    Der 44-Jährige wies die Vorwürfe der Anklageschrift gegen sich zurück. Es sei ganz anders gewesen, sagte er, er habe das Kind nie geschlagen, er würde nie ein Kind schlagen. Nach Ausführung der Staatsanwaltschaft hat der Mann im Juli 2019 gegen 16 Uhr einen 13-jährigen Buben vor der Bärenkeller-Schule zu Boden gestoßen, er habe ihn gepackt, in die Wange gebissen, mit einem Ast auf den Rücken geschlagen.

    Augsburger Amtsgericht: Vater erzählt zunächst andere Geschichte

    Der Syrer protestiert vehement, sein Dolmetscher kommt kaum zu Wort. Nach seiner Version der Ereignisse habe er nur seinen eigenen Sohn schützen wollen. Von der Tochter sei dem Vater erzählt worden, dass sein Bub von anderen an der Schule geschlagen werde. Sofort sei er an den Ort des Geschehens geeilt, um seinem Sohn zu helfen. Ja, dabei habe er einen der mindestens 90 Kilo schweren Jugendlichen, die seinen Sohn in der Mangel hatten, weggeschubst. Mehr sei nicht passiert. Anders als in der Anklageschrift behauptet, sei er von der Polizei auch nicht vor der Schule gestellt und festgehalten worden, sondern die Beamten seien zu ihm nach Hause gekommen. Dann wird die Öffentlichkeit zur Vernehmung des geschädigten Minderjährigen aus dem Saal gebeten.

    Eindringlich beschwört Rechtsanwalt Wolfgang Müller seinen Mandanten schließlich, die Signale des Gerichts zu erkennen und darauf zu reagieren. Auf das Signal etwa, dass man an der Schilderung des Vorfalls, so wie ihn der Jugendliche gerade abgegeben hat, keine Zweifel habe. Auf den Umstand, dass der Angeklagte bereits zweimal wegen Beleidigung, Widerstands und Körperverletzung vorbestraft ist. Auf den Umstand, dass sein eigener Sohn vom Gericht als Zeuge geladen ist, um seine Erinnerungen an die Vorfälle zu berichten. Der 44-jährige Mann ringt mit sich, dann räumt er den Sachverhalt ein, wie ihn die Anklageschrift darstellt.

    2000 Euro Schadensersatz gefordert

    Richter Günther Baumann und die weiteren Prozessbeteiligten verzichten daraufhin auf die Anhörung der weiteren Zeugen. Sowohl die am Vorfall beteiligten Jugendlichen als auch der Sohn des Angeklagten und die vier eingesetzten Polizeibeamten können zuhause bleiben.

    Staatsanwalt Andreas Roth plädiert auf eine einjährige Bewährungsstrafe für den Mann. Die Rechtsanwältin des nebenklagenden 14-Jährigen, Svetlana Schmidbauer-Lompas, rügt den Angriff des Angeklagten auf ihren Mandanten. Sie fordert Schadensersatz von 2000 Euro. Ihr Mandant habe mehrere Tage lang Kopfschmerzen gehabt, zudem werde ihn eine Narbe unter dem Auge ein Leben lang an den rabiaten Vater seines Mitschülers erinnern. Verteidiger Wolfgang Müller bittet zu bedenken, dass der Angriff auf den Sohn des Angeklagten und dessen Reaktion gewiss nicht ohne Vorgeschichte seien. Vor dem Hintergrund sei die Attacke des Vaters zu sehen, der sein Kind schützen wollte. Er betrachtete eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten für angemessen und akzeptierte den Schadensersatz.

    Richter Baumann verhängte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Widerstands gegen den Angeklagten, ausgesetzt zur Bewährung. Diese Bewährung habe er allein seinem Geständnis zu verdanken. Alle Parteien nahmen das Urteil noch im Gerichtssaal an, das somit bereits rechtskräftig ist.

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