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Prozess in Augsburg: Undercover im Massagesalon: Gab es hier ein "Happy End"?

Prozess in Augsburg

Undercover im Massagesalon: Gab es hier ein "Happy End"?

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    Ein Berliner Massagesalon macht offensiv klar, was angeboten wird und was nicht. In Augsburg hatte das Ordnungsamt dagegen einen Verdacht.
    Ein Berliner Massagesalon macht offensiv klar, was angeboten wird und was nicht. In Augsburg hatte das Ordnungsamt dagegen einen Verdacht. Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild)

    Am Ende gab’s tatsächlich ein Happy End mit dem „Happy End“. Ein 66-jähriger Geschäftsmann aus dem Raum Stuttgart, Betreiber eines Massagesalons im Osten von Augsburg, wurde freigesprochen. Im Prozess vor Amtsrichter Baptist Michale um einen Bußgeldbescheid der Stadt Augsburg über 700 Euro hatte der Begriff „Happy End“ – gutes Ende – eine umstrittene, durchaus zweideutige Rolle gespielt. Warum, ist eine längere Geschichte.

    Das Augsburger Ordnungsamt prüft Massagestudios

    Das Ordnungsamt der Stadt Augsburg, zuständig auch für das Prostitutionsgewerbe, wirft ein strenges Auge auf das Rotlichtmilieu. Auf der Suche nach illegalen Bordellen durchforsten die Beamten einschlägige Internetseiten und entsprechende Foren, wo sich Freier über die Leistungen der Frauen unverblümt austauschen. Ihre Erkenntnisse am Schreibtisch vergleichen sie dann mit den Anmeldungen zugelassener Prostitutionsbetriebe. Ab und zu gelingt es so, einem illegalen Rotlichtbetrieb auf die Spur zu kommen. Wie im November 2019, als der Verdacht aufkam, in einem Massagesalon würde von Damenhand nicht allein die Schulter- und Rückenmuskulatur geknetet.

    Weil man als Ordnungsbehörde ohne stichhaltige Beweise keine Sanktionen aussprechen kann, begab sich ein Beamter an einem Nachmittag undercover, also wie ein verdeckter Ermittler, in den Massagesalon, wo ihn eine Chinesin empfing. Sie bot dem vermeintlichen Kunden eine Wellness-Massage mit „Happy End“ für 50 Euro an. Der Undercover-Agent der Stadt ließ sich das „Happy End“, in der Szene Synonym für den Höhepunkt der sexuellen Lust, zweimal bestätigen. Und als er von der Dame in den Massageraum gebeten wurde, wo bereits eine zweite Chinesin wartete, lüftete er sein Inkognito und holte zwei draußen wartende Kollegen als Zeugen in den Salon.

    Prozess: Wurden sexuelle Handlungen in dem Massagesalon angeboten?

    Für das Ordnungsamt stand fest: In dem Salon werden illegal sexuelle Dienste angeboten, strafbar nach dem Prostitutionsschutzgesetz. Gegen den Betreiber, den Rentner aus dem Raum Stuttgart, wurde deshalb ein Bußgeld von 700 Euro verhängt, gegen das der Betroffene, wie der Sünder nach dem Gesetz bei Ordnungswidrigkeiten bezeichnet wird, Einspruch einlegte. Der Betreiber des Salons (Verteidiger: Harro Wolf) wies den Vorwurf der Prostitution empört zurück. Er habe den Betrieb vor einem Jahr übernommen und schaue lediglich ein- oder zweimal im Monat persönlich vorbei.

    Seine Ex-Ehefrau manage vor Ort den Massagebetrieb. Und er habe „niemals die Anweisung gegeben, sexuelle Handlungen durchzuführen“, beteuerte der 66-Jährige. Und stellte klar: „Wir bieten eine reine traditionelle chinesische Massage an, die schon seit 2000 Jahren in China praktiziert wird.“ Er könne sich die ganze Angelegenheit nur so erklären, dass ein sprachliches Missverständnis vorliegen müsse. „Meine Ex-Ehefrau, die schlecht Deutsch spricht, muss das mit dem Happy End falsch verstanden haben. Sie hat halt dann einfach Ja gesagt.“ Mit dem „Happy End“ habe sie wohl gemeint, dass der Kunde eben am Ende mit der Massage zufrieden sein würde. Der Beamte der Stadt war da ganz anderer Meinung. In der Rotlichtszene wisse jeder, was mit dem Begriff „Happy End“ gemeint sei.

    Das Gericht verzichtete, die Ex-Ehefrau des Rentners als Zeugin anzuhören. Denn, so sagte Richter Michale, es gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Betreiber des Salons wusste, was in seinem Betrieb so getrieben werde. Auch wenn er durchaus öfter mal persönlich vorbeischauen müsse. Das Gericht stellte das Verfahren ein, der 66-Jährige muss jedoch seine eigenen Kosten für die Verteidigung tragen. Allerdings, so ein Fingerzeig des Richters, könne die Stadt nun prüfen, ob das Bußgeld nicht gegen die Ex-Ehefrau verhängt werden könne. Vielleicht doch nur ein halbes „Happy End“?

    Lesen Sie dazu auch: "Wir gehen vor die Hunde": In Augsburger Bordellen läuft seit Monaten nichts mehr

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