Die drei Männer auf der Anklagebank fühlen sich dort sichtlich unwohl. Öffentliche Aufmerksamkeit ist für Gastronomen sonst nicht unbedingt etwas Schlechtes. Diese Art von Aufmerksamkeit allerdings schmeckt den Wirten nicht – und das, was Staatsanwalt Markus Eberhard ihnen im Augsburger Amtsgericht vorwirft, noch viel weniger. Es geht, wie es juristisch heißt, um „veruntreuende Unterschlagung“ in hunderten Fällen. Darum, dass die Wirte Trinkgelder für sich selbst oder die Firmen hinter ihren Restaurants behalten haben sollen. Insgesamt summieren sich die Beträge in der Anklageschrift auf mehr als 40.000 Euro.
Prozess in Augsburg