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Prozess in Augsburg: Tödlicher Stich an Haltestelle in Pfersee: Fabienne K. wegen Totschlags verurteilt

Prozess in Augsburg

Tödlicher Stich an Haltestelle in Pfersee: Fabienne K. wegen Totschlags verurteilt

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    Viele Menschen legten Blumen und andere Erinnerungsstücke an der Haltestelle Uhlandstraße in Pfersee ab, nachdem Stefan. D. dort zu Tode kam. Nun ist das Urteil im Mordprozess gefallen.
    Viele Menschen legten Blumen und andere Erinnerungsstücke an der Haltestelle Uhlandstraße in Pfersee ab, nachdem Stefan. D. dort zu Tode kam. Nun ist das Urteil im Mordprozess gefallen. Foto: Annette Zoepf

    Das Urteil im Prozess um den tödlichen Stich an einer Haltestelle im Augsburger Stadtteil Pfersee ist gefallen: Das Gericht unter Vorsitz von Lenart Hoesch hat die Angeklagte Fabienne K. wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten nach Jugendstrafrecht verurteilt.

    Urteil im Prozess um tödlichen Messerstich an Haltestelle in Augsburg-Pfersee gefallen

    Die damals 19-Jährige hatte dem 28-jährigen Stefan D. am 25. November 2020 nach einem Streit mit einem Taschenmesser ins Herz gestochen. "Dorschi", wie ihn seine Freunde nannten, erlag der Verletzung.

    Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag wegen Mordes eine Jugendstrafe von neun Jahren und zwei Monaten für die junge Frau gefordert. Die Verteidiger Werner Ruisinger und Florian Schraml hielten lediglich den Tatbestand des Totschlags für erfüllt und eine Strafe von sechs Jahren für angemessen.

    Staatsanwalt Thomas Junggeburth hielt eindeutig das Mordmerkmal der Heimtücke für gegeben, wie er in seinem Plädoyer am Montag ausführte. Dass die Angeklagte ihren Freund habe schützen wollen, nachdem Dorschi ihm angeblich zuvor an den Po gegriffen hatte und es deshalb zu einer Rangelei gekommen war, glaubt der Ankläger nicht. Auch nicht, dass Fabienne K. in Panik geraten ist, weil sie Angst vor Männern habe nach zweier Vergewaltigungen.

    Dass Fabienne K. für den Tod des Opfers verantwortlich ist, war schnell klar

    Die Verteidigung hatte dagegen argumentiert, die Angeklagte habe sich in eine Panik hineingesteigert: "Sie wollte ihren Freund nicht alleinlassen." Alkohol und psychische Beeinträchtigungen hätten bei der Tat eine Rolle gespielt, der Angeklagten könne verminderte Steuerungsfähigkeit zugebilligt werden. Wegen Totschlags, so die Verteidiger, sei eine Jugendstrafe von sechs Jahren gerechtfertigt.

    Unstrittig war bereits nach der Beweisaufnahme im mehrwöchigen Prozess, dass Fabienne K. verantwortlich für den Tod von Stefan D. war. (AZ)

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