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Prozess in Augsburg: Steueraffäre beim SV Biburg: Richterin muss wieder vor Gericht

Prozess in Augsburg

Steueraffäre beim SV Biburg: Richterin muss wieder vor Gericht

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    Was den Fall so besonders macht: Die 58-Jährige auf der Anklagebank ist selbst Berufsrichterin am Amtsgericht in Dillingen.
    Was den Fall so besonders macht: Die 58-Jährige auf der Anklagebank ist selbst Berufsrichterin am Amtsgericht in Dillingen. Foto: Oliver Berg, dpa/Symbolfoto

    Die Steueraffäre um illegale Spendenbescheinigungen beim Sportverein Biburg erlebt derzeit vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts eine Neuauflage. Die Vorsitzende des Vereins, Marialuise T., war im November wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 19 500 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt – ebenso die Staatsanwaltschaft.

    Die Angeklagte ist Richterin in Dillingen

    Was den Fall so besonders macht: Die 58-Jährige auf der Anklagebank ist selbst Berufsrichterin am Amtsgericht in Dillingen. Richter Wolfgang Natale hatte am ersten Verhandlungstag angeregt, Teile der Anklage gegen eine Geldbuße einzustellen, was aber am Widerstand der Staatsanwaltschaft scheiterte. Dazu beigetragen hat möglicherweise die Juristin selbst durch ihr Verhalten im ersten Prozess. Sie hatte damit bundesweite Schlagzeilen ausgelöst. Während der Urteilsbegründung hatte Marialuise T. die Nerven verloren und war nach einem empörten Zwischenruf aus dem Gerichtssaal gestürmt. Was den

    In der Neuauflage des Prozesses geht es wesentlich entspannter zu. Dazu trägt erkennbar auch ihr Anwalt Klaus Rödl bei, der die Juristin jetzt verteidigt. Im Prozess sind zwei unterschiedliche Sachverhalte angeklagt. Einmal soll die Vereinsvorsitzende mehreren Mitgliedern ihres Vereins für Tätigkeiten, die rein ehrenamtlich sind, Spendenbescheinigungen ausgestellt haben. Der frühere Übungsleiter einer Jugendmannschaft beim TSV Diedorf sagte im Prozess aus, er sei 2009 eigens zum kooperierenden SV Biburg gewechselt, weil dieser noch solche Bescheinigungen ausgestellt habe. Sein Heimatverein habe dies zu dem Zeitpunkt schon wegen rechtlicher Bedenken abgelehnt. Marialuise T. hatte sich selbst auch diese

    Das Gericht hat bereits erkennen lassen, dass es die Auffassung des Amtsgerichts in einem zweiten Punkt der Anklage teilt. Es geht um ein von der Marialuise T. gekauftes Wohn- und Geschäftshaus und die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Umsatzsteuer bei den Umbaukosten. Demnach hätte sie die Vorsteuern für den Privatteil nicht mit absetzen dürfen. Laut Anklage beträgt der Steuerschaden hier knapp 6000 Euro.

    Der Prozess wird am Freitag mit weiteren Zeugen fortgesetzt. Möglicherweise fällt dann auch das Urteil.

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