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Prozess in Augsburg: Soforthilfe-Betrug: Ein Promoter verzockt Corona-Geld für Sportwetten

Prozess in Augsburg

Soforthilfe-Betrug: Ein Promoter verzockt Corona-Geld für Sportwetten

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    Ein selbstständiger Promoter hatte zu Unrecht Corona-Soforthilfe beantragt und auch erhalten. Nun musste er sich vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten.
    Ein selbstständiger Promoter hatte zu Unrecht Corona-Soforthilfe beantragt und auch erhalten. Nun musste er sich vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Foto: Jakob Stadler (Archivfoto)

    „Eigentlich bin ich ein guter Mensch“, beteuert der Angeklagte Ali K. (Name geändert). „Aber ich habe einen Fehler gemacht. Und dann gleich noch einen zweiten. Ich entschuldige mich.“ Der 36-Jährige, der als selbstständiger Promoter in Kaufhäusern und Supermärkten für Waren und Dienstleistungen aller Art warb, ist während des ersten Lockdowns im März 2020 in eine selbst gestellte Betrugsfalle getappt. Unberechtigt hat er 5000 Euro Soforthilfe des Staates kassiert. Und gleich darauf noch einen Aufschlag von 4000 Euro beantragt. Den Zuschlag bekam er nicht mehr ausbezahlt. Da war Ali K. schon ein Fall für die Ermittler, denen er es leicht machte. Denn die staatliche Hilfe hat er, so gesteht er vor Amtsrichter Dominik Semsch, „einfach verplempert“. Genauer gesagt: Er hat das Geld für Sportwetten im Internet verzockt.

    Warum Corona-Soforthilfen häufig missbräuchlich erschlichen wurden

    Der Fall des Soloselbstständigen Ali K. zeigt beispielhaft auf, wie und warum die Gelder des Corona-Hilfsprogramms von Bund und Ländern im Frühjahr 2020 so häufig missbräuchlich erschlichen wurden. Kleinen Firmen, Angehörigen freier Berufe sowie Selbstständigen sollte „schnell und unbürokratisch“, wie Politiker versprachen, über eine existentielle Notlage infolge der Pandemie hinweggeholfen werden. Voraussetzung war, das stand ausdrücklich in den Anträgen und Richtlinien, ein „Liquiditätsengpass“ infolge der Corona-Krise. Was bedeutet: Der Antragsteller war nicht in der Lage, mit seinem Verdienst die laufenden Unkosten in den folgenden drei Monaten zu begleichen, wie etwa Miete, Strom, Heizung für die Geschäftsräume, Versicherungsleistungen. Die Soforthilfe, auch das stand in den Richtlinien, war nicht als Ersatz für ausgefallenen Umsatz und Gewinn gedacht. Diese Passagen übersahen viele Antragsteller geflissentlich.

    Auch Promoter Ali K. machte das Kreuz im Antrag, ohne sich weiter um die rechtliche Voraussetzung für die Hilfe zu kümmern. Er stand jetzt wegen zweifachen Subventionsbetrugs vor dem Gericht. Der 36-Jährige hat sich offenbar ganz ordentlich durchs Leben geschlagen und seine Familie ernährt. Viele Jahre hat er als Animateur bei einem großen Reiseunternehmen in Urlaubsländern gearbeitet, sich dann als Promoter selbstständig gemacht. Doch zu Beginn des ersten Lockdowns musste er seinen Werbestand in einem Supermarkt von einem Tag auf den anderen zusammenpacken.

    „Auf einmal brach alles weg. Ich hatte keinen Verdienst mehr. Ich hatte Panik“, schildert der Angeklagte (Verteidiger: Robert Magg). Überall in den Medien sah, las und hörte der Promoter von den Corona-Soforthilfen auch für Selbstständige. Er habe dann den Antrag schnell ausgefüllt und abgeschickt. Ali K. beantragte 3000 Euro. „Ich dachte, das ist etwa der Umsatzausfall“. Überrascht und erfreut war der 36-Jährige, als ihm die Regierung von Schwaben 5000 Euro überwies. „Das war wie ein Füllhorn, das über ihn ausgeschüttet wurde“, kommentiert sein Verteidiger

    Angeklagter vor Augsburger Amtsgericht: „Ich hatte Panik“

    Inzwischen freilich war aufgefallen, dass Ali S. offenbar zu dieser Zeit nicht ganz so eng bei Kasse war. Von seinem Konto, auf dem die 5000 Euro Hilfe eingegangen war, wurden mehrmals Beträge für Sportwetten im Internet abgebucht, nicht aber laufende Unkosten für sein Gewerbe. Diese Tatsache setzte die Betrugsermittler in Gang. Sie rückten mit einem Durchsuchungsbefehl an. Ali K. sagt: „Das war der Schock meines Lebens“. Der 36-Jährige machte sofort reinen Tisch, lieh sich im Familienkreis die 5000 Euro, um die erschlichene Subvention zurück zu zahlen.

    Nicht nur die Schadenswiedergutmachung rechneten ihm Staatsanwalt Daniel Grimm und Richter Semsch hoch an. Auch sein „offenes, ehrliches und reuiges Verhalten“ im Prozess brachte dem Angeklagten durchaus Punkte ein. Ob er denn spielsüchtig sei, wollte der

    201 Verfahren in Augsburg wegen Corona-Soforthilfen

    Der Fall des Promoters ist beileibe nicht der einzige. Laut Matthias Nickolai, Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, sind bei seiner Behörde inzwischen 201 Verfahren aus dem schwäbischen Raum wegen Corona-Soforthilfen aufgelaufen mit einer Schadenssumme von über 1,3 Millionen Euro. In Bayern gibt es über 1400 Verdachtsfälle, bundesweit sind es über 10.000. In der Regel kommen die Hinweise auf mögliche Betrügereien in Zusammenhang mit den Subventionen von den Banken. Kreditinstitute und Finanzdienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, verdächtige Kontobewegungen zu melden. So, wenn beispielsweise auf einem kurz zuvor eröffneten Konto staatliche Gelder eingehen oder auf einem Konto, auf dem lange Zeit Stillstand herrschte.

    Die Banken melden solche Verdachtsfälle der Anti-Geldwäsche-Einheit des Zolls, der Financial Intelligence Unit (FIU) mit Sitz in Köln. Dort werden die Fälle nach einer ersten Prüfung an die Landeskriminalämter und von dort weiter an die zuständigen Polizeibehörden gegeben. Soloselbstständige, wie Promoter, die praktisch kaum laufende Unkosten haben, fielen beim ersten Lockdown weitgehend aus dem Raster der Antragsberechtigten. Ihnen blieb nichts anderes übrig, als Antrag auf Grundsicherung (Hartz IV) zu stellen.

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