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Prozess in Augsburg: „Sind Sie blind?“ ist keine Beleidigung

Prozess in Augsburg

„Sind Sie blind?“ ist keine Beleidigung

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    Als er einen Strafzettel erhielt wurde eini 45-Jähriger wütend. "Sind Sie blind?", fragte er daraufhin die Kontrolleurin.
    Als er einen Strafzettel erhielt wurde eini 45-Jähriger wütend. "Sind Sie blind?", fragte er daraufhin die Kontrolleurin. Foto: Foto: Archiv

    Wer einen städtischen Parkplatzüberwacher fragt, ob er blind sei, macht sich nicht unbedingt strafbar. Das hat ein Prozess am Amtsgericht gezeigt. Ein 45-jähriger Mann musste sich dort verantworten, weil die Staatsanwaltschaft ihn wegen Beleidigung angeklagt hatte. Doch das Gericht sprach den Mann frei.

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