Wer einen städtischen Parkplatzüberwacher fragt, ob er blind sei, macht sich nicht unbedingt strafbar. Das hat ein Prozess am Amtsgericht gezeigt. Ein 45-jähriger Mann musste sich dort verantworten, weil die Staatsanwaltschaft ihn wegen Beleidigung angeklagt hatte. Doch das Gericht sprach den Mann frei.
Prozess in Augsburg