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Prozess in Augsburg: Schwarzfahrer rastet in Tram aus - und muss ins Gefängnis

Prozess in Augsburg

Schwarzfahrer rastet in Tram aus - und muss ins Gefängnis

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    60 Euro werden fällig, wenn ein Fahrgast beim Schwarzfahren erwischt wird. Nicht immer bleibt der Ertappte ruhig, wie ein Fall aus Augsburg zeigt.
    60 Euro werden fällig, wenn ein Fahrgast beim Schwarzfahren erwischt wird. Nicht immer bleibt der Ertappte ruhig, wie ein Fall aus Augsburg zeigt. Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolfoto)

    Es war eine Schwarzfahrt in einer Tram, wie sie die Kontrolleure der Verkehrsbetriebe oft aufdecken. An einem frühen Morgen Anfang Februar eskalierte die Kontrolle eines 28-jährigen Mannes in einer Straßenbahn der Linie 4 in der Donauwörther Straße jedoch derart, dass nicht nur die beiden Angestellten der Stadtwerke verletzt wurden. Insgesamt waren acht Polizisten notwendig, um den ticketlosen Fahrgast, der völlig ausrastete, zu bändigen. Jetzt, vier Monate später, bekam der vielfach wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Schwarzfahrer die Quittung bei Gericht: Er muss 15 Monate ins Gefängnis.

    Augsburg: Schwarzfahrer traktiert Kontrolleure mit Fäusten

    An jenem Morgen hatte der Angeklagte den beiden Kontrolleuren ein auf einen Fremden ausgestelltes, bereits abgelaufenes Schülerabo vorgezeigt. Als die Personalien aufgenommen werden sollten, versuchte der Mann, aus der Tram zu flüchten. Dabei kam es zu einem Gerangel, bei dem der rabiate Schwarzfahrer die Kontrolleure mit dem Tod bedrohte. Er traktierte sie so mit Fäusten, dass sie erhebliche Verletzungen erlitten. Eine Polizeistreife holte den 28-Jährigen schließlich beim Bärenwirt aus der Tram. Als er eine Kampfstellung mit erhobenen Fäusten einnahm, sollte er gefesselt werden. Was erst gelang, als sechs weitere Polizisten der ersten Streife zu Hilfe kamen.

    Weil der Angeklagte (Verteidiger: Marco Müller) bei seinem Angriff gegen die Kontrolleure Gewalt anwendete, um eine Anzeige und damit die Einziehung der Strafe von 60 Euro zu verhindern, sah die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der versuchten räuberischen Erpressung als gegeben an - ein Delikt, das den Verbrechenstatbestand (ein Jahr Mindeststrafe) erfüllt. Deshalb wurde der 28-Jährige auch vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Susanne Scheiwiller angeklagt.

    Prozess: So erklärt der Schwarzfahrer die Attacken

    Im Prozess sagte der Mann dann auch, warum er die Attacken angezettelt hatte: „Ich wollte die Strafe nicht zahlen. Und ich wollte nicht wieder zurück ins Gefängnis.“ Er war erst kurz vor Weihnachten 2019 aus dem Knast entlassen worden. Die Freiheit währte nicht lange. Denn am Tag nach der Festnahme musste er per Haftbefehl wieder in eine Zelle in der JVA Gablingen einrücken. Das Schöffengericht verurteilte ihn nun nicht nur wegen versuchter räuberischer Erpressung, sondern auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Polizei.

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