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Prozess in Augsburg: Schöpfer der "Augsburgblume" muss nicht ins Gefängnis

Prozess in Augsburg

Schöpfer der "Augsburgblume" muss nicht ins Gefängnis

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    Die Augsburgblume war vor einigen Jahren noch an vielen Wänden und Stromkästen zu sehen.
    Die Augsburgblume war vor einigen Jahren noch an vielen Wänden und Stromkästen zu sehen. Foto: Michael Schreiner (Archivfoto)

    Nachts in der Augsburger Innenstadt. Passanten beobachten drei Jugendliche, die mit Farbspraydosen Hauswände und mindestens 17 geparkte Autos besprühen. Der Polizei gelingt es, die 16 und 17 Jahre alten Täter wenig später festzunehmen. Sie haben frische Farbspuren an ihren Händen.

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