Die Strafprozessordnung (StPO) gewährt einem Angeklagten umfangreiche Rechte. Er kann reden, so lange er will, er kann schweigen, er darf – im Gegensatz zum Zeugen - sogar lügen, ohne dass ihm ein Nachteil entsteht. Der Angeklagte bekommt in vielen Fällen einen Verteidiger zur Seite, er kann Anträge stellen, die Ladung von Zeugen verlangen. Und er hat das Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Was vor allem beim Amtsgericht selten vorkommt und selten zum Erfolg führt. Ein 51-Jähriger, angeklagt der Amtsanmaßung, weil er sich als Polizist ausgegeben haben soll, brachte den Prozess gegen ihn schon nach 18 Minuten mit einem Befangenheitsantrag zum Erliegen. Er sah sich von Amtsrichter Andreas Kraus in die Ecke der Reichsbürger gestellt. Ein anderer Richter wird nun über den Antrag entscheiden. Bis dahin ist das Verfahren unterbrochen.
Prozess in Augsburg