Obwohl er an Corona erkrankt war, hatte sich ein 38 Jahre alter Mann nicht an die häusliche Quarantäne gehalten. Stattdessen suchte der Infizierte wegen eines weiteren gesundheitlichen Problems die Augsburger Hessingklinik und einen Arzt in Schwabmünchen auf. Dabei verschwieg er gegenüber den Menschen im Krankenhaus und in der Praxis seine ansteckende Covid-19-Erkrankung. Dafür wurde er unlängst am Augsburger Amtsgericht verurteilt. Denn für Richter Dominik Wagner war klar: Hier handelte es sich um eine versuchte gefährliche Körperverletzung.
Prozess in Augsburg