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Prozess in Augsburg: Prozess um totes Baby: Ist die Mutter schuldfähig?

Prozess in Augsburg

Prozess um totes Baby: Ist die Mutter schuldfähig?

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    Eine Mutter muss sich für den Tod ihres Säuglings vor dem Landgericht Augsburg verantworten.
    Eine Mutter muss sich für den Tod ihres Säuglings vor dem Landgericht Augsburg verantworten. Foto: Fabian Strauch, dpa (Symbolbild)

    "Borderline", eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung - damit beschrieb der psychiatrische Gutachter vor dem Augsburger Landgericht die Persönlichkeitsstruktur der 25-jährigen Sabrina N. (Name geändert), der vorgeworfen wird, im September 2018 ihre neun Wochen alte Tochter erstickt zu haben. Weil "raptusartige Impulsdurchbrüche" auch künftig wieder vorkommen könnten, sei dem Gericht geraten, die Angeklagte im Falle einer Verurteilung in eine psychiatrische Klinik einweisen zu lassen, statt sie ins Gefängnis zu schicken.

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