Es ist ein Satz, den eine Frau lieber nicht in dieser Form geäußert hätte: „Ich besorg’ mir eine Knarre und schieß’ Dir eine Kugel durch den Kopf.“ Die Mieterin hatte das einem anderen Hausbewohner zugeraunt. Der Vermieter bekam davon Wind. Seine Reaktion: Er kündigte der Mieterin fristlos. Die Frau klagte. Ohne Erfolg. Das Amtsgericht Augsburg entschied, dass die fristlose Kündigung wirksam ist.
Prozess in Augsburg