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Prozess in Augsburg: Nach Ärger wegen Symbol der YPG-Miliz: Verfahren gegen Linken-Stadträtin eingestellt

Prozess in Augsburg

Nach Ärger wegen Symbol der YPG-Miliz: Verfahren gegen Linken-Stadträtin eingestellt

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    In Augsburg kam es 2019 zu mehreren Demos gegen den Einmarsch der türkischen Armee in Nordsyrien.
    In Augsburg kam es 2019 zu mehreren Demos gegen den Einmarsch der türkischen Armee in Nordsyrien. Foto: Michael Hochgemuth (Archivfoto)

    Im vergangenen Jahr hatte Stadträtin Christine Wilholm von der Sozialfraktion aus SPD und Linkspartei Ärger mit der Justiz. Der Hintergrund: Sie hatte 2019 auf dem Facebook-Account von "Die Linke Augsburg" mit einem Symbol der in Syrien kämpfenden kurdischen Miliz YPG für eine Kundgebung geworben. Als damals die Türkei in Nordsyrien einmarschiert war, hatte es in vielen deutschen Städten Proteste dagegen gegeben, auch in Augsburg. Es war auch ein Fall, der zeigte, wie schnell es passieren kann, dass man in den Fokus der Justiz gerät.

    Christine Wilholm ist Mitglied im Augsburger Stadtrat.
    Christine Wilholm ist Mitglied im Augsburger Stadtrat. Foto: Silvio Wyszengrad

    Das Symbol, um das es geht, zeigt einen fünfzackigen roten Stern auf einer gelben Flagge, dazu die grünen Buchstaben YPG. Die Rechtslage darum war verworren. Hintergrund des Verfahrens gegen die Kommunalpolitikerin war ein Verbot der kurdischen Arbeiterpartei PKK, die in Deutschland als Terrororganisation eingestuft wird und seit 1993 nach dem Vereinsgesetz verboten ist, genau wie ihre Unterorganisationen. Kennzeichen der YPG konnten bislang unter Umständen unter dieses Verbot fallen, etwa wenn sie im Zusammenhang mit der PKK gezeigt werden oder als Ersatz für PKK-Symbolik genutzt werden.

    Prozess in Augsburg: Stadträtin hatte Ärger mit der Justiz

    Wie die Justiz mit solchen Fällen umgeht, wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Die Augsburger Stadträtin erhielt im Februar 2020 einen Strafbefehl von 2000 Euro, gegen den sie sich wehrte. Im Prozess setzte die zuständige Richterin das Verfahren erst einmal aus, entschied also zunächst nichts. Sie wollte ein höhergerichtliches Verfahren abwarten, dass die Strafbarkeit von YPG-Kennzeichen behandelte. Und das Bayerische Oberste Landesgericht gab im Dezember einem Demonstranten recht, der eine Flagge des Frauenkampfverbandes YPJ der YPG gezeigt hatte, die der YPG-Flagge ähnelt. Die YPJ sei "weder als Teil, noch als Ersatzorganisation der PKK in Deutschland verboten" und nicht mit dieser Organisation gleichzusetzen, sagte der Vorsitzende des Senates laut Süddeutscher Zeitung. Es bestehe "keine Identität zwischen YPJ und PKK".

    Offenbar mit Folgen für das Verfahren gegen die Augsburger Stadträtin. Es wurde jedenfalls zwischenzeitlich wegen Geringfügigkeit eingestellt, wie das Amtsgericht auf Anfrage mitteilt. Ein Schritt, dem die Staatsanwaltschaft zustimmen muss, was sie offensichtlich tat. Christine Wilholm zeigt sich auf Anfrage erleichtert, dass der Ärger mit der Justiz vorbei ist. Sie habe damit aber gerechnet.

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