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Prozess in Augsburg: Mord in Gögginger Asylheim: Er hatte das Blutbad eiskalt geplant

Prozess in Augsburg

Mord in Gögginger Asylheim: Er hatte das Blutbad eiskalt geplant

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    Für den Mord an seinem 15 Jahre alten Schwager wurde Nabi S. nun in Augsburg verurteilt. Der Mann hatte in einer Gögginger Asylunterkunft ein Blutbad angerichtet.
    Für den Mord an seinem 15 Jahre alten Schwager wurde Nabi S. nun in Augsburg verurteilt. Der Mann hatte in einer Gögginger Asylunterkunft ein Blutbad angerichtet. Foto: Silvio Wyszengrad

    Während der Urteilsverkündung, die eineinhalb Stunden dauert, bleibt Nabi S. ruhig. Er schaut zur Vorsitzenden Richterin Sabine Konnerth, hört offenbar konzentriert zu. Ein Dolmetscher übersetzt deren Worte für den Afghanen. Immer wieder wandert sein Blick zu drei Mitgliedern der Familie, in die er einst eingeheiratet hatte und über die er großes Leid brachte. Sie verfolgen sichtbar angespannt im Zuschauerraum des Gerichtssaals die Verlesung des Urteils. S. selbst wirkt gefasst, hin und wieder rauft er sich die Haare. Dabei hat der 30-jährige Afghane gerade die Höchststrafe bekommen - für das Blutbad, das er im April vergangenen Jahres in der Asylunterkunft Haus Noah der Caritas im Augsburger Stadtteil Göggingen angerichtet hat.

    Lebenslange Haftstrafe, dazu wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit kann der Afghane nicht nach 15 Jahren auf Bewährung freigelassen werden - wie viele Jahre er zusätzlich in Haft verbringen muss, legt dann eine Strafvollstreckungskammer fest. Nabi S. wurde wegen Mordes an seinem 15-jährigen Schwager, versuchten Mordes an seiner Schwiegermutter, versuchter Tötung seiner Schwägerin und Körperverletzung im Falle seines Schwiegervaters und einer weiteren Schwägerin verurteilt. Seine Ehefrau hatte Glück im Unglück, sie hatte sich zur Tatzeit nebenan bei einer Nachbarin aufgehalten.

    Blutbad in Göggingen: Frau durchlebte jahrelanges Martyrium

    Für die Kammer des Augsburger Schwurgerichts handelt es sich um eine eiskalt geplante Tat. Der Afghane habe sich an der Familie, insbesondere an der Schwiegermutter, rächen wollen. Sie sei ihm besonders verhasst gewesen, wie Richterin Konnerth sagt. Nabi S. habe die Schwiegermutter dafür verantwortlich gemacht, dass sich seine Frau von ihm getrennt hatte - und er habe sie dafür gehasst, dass sie ihre Tochter darin bestärkt hatte. "Dabei war es in erster Linie das Verhalten des Angeklagten, warum seine Frau nach rund zehn Jahren Martyrium aus der Gewalt fliehen wollte", betont Konnerth. Im Alter von elf Jahren war sie als Kind - damals noch im Iran - an den Mann verheiratet worden. Der Vater zahlte seinem Schwiegersohn eine sogenannte Morgengabe. Mit der Vermählung sollte ein Streit zwischen den beiden afghanischen Familien beigelegt werden.

    Der Mordprozess gegen Nabi S. in Augsburg fand wegen der Corona-Pandemie unter besonderen Bedingungen statt und zog sich über Monate.
    Der Mordprozess gegen Nabi S. in Augsburg fand wegen der Corona-Pandemie unter besonderen Bedingungen statt und zog sich über Monate. Foto: Silvio Wyszengrad

    Doch für das Mädchen war die Eheschließung der Beginn einer Hölle mit Demütigungen und Misshandlungen. Für Richterin Konnerth ist klar: Der Angeklagte habe seine Frau wie eine gekaufte Ware betrachtet und wie eine Sklavin behandelt. Auch die Familie der Frau hatte Angst vor ihm. Nabi S. hatte seiner Ehefrau demnach gedroht, sie im Falle einer Trennung umzubringen. Trotzdem verließ die 23-jährige Afghanin im November 2019 ihren gewalttätigen Mann, weil sie es nicht mehr länger aushielt und sie um ihr Leben fürchtete, wie sie selbst als Zeugin in dem Prozess schilderte. Sie zog mit dem gemeinsamen vierjährigen Sohn zu ihren Eltern und ihren Geschwistern in die Flüchtlingsunterkunft nach Göggingen. Ab da stieß Nabi S. nun auch Drohungen gegenüber der Familie aus. Seine Schwiegermutter soll in Zeugenvernehmungen gesagt haben: "Drohungen sind bei ihm normal, wenn er einmal sagt, dass unsere Tochter zu ihm zurückkehren soll, sagte er zehnmal dazu, er werde sie töten."

    Tödliche Messerattacke in Asylunterkunft: Täter gelangte mit Vorwand in Einrichtung

    Diesen Plan hatte er offenbar spätestens am 20. März gefasst. Für sein mörderisches Vorhaben besorgte sich Nabi S. demnach an diesem Tag in einem Baumarkt ein Küchenmesser mit einer 21,5 Zentimeter langen Klinge. "Das Messer hatte er sich für den Zweck beschafft, wofür er es dann auch benutzt hat", so die Vorsitzende Richterin. Eigentlich war es eine Tat mit Ansage, doch keiner in der afghanischen Familie aus Göggingen konnte sich wohl vorstellen, zu was Nabi S. dann fähig sein sollte - bis zum Tattag am 4. April vergangenen Jahres.

    Nach wiederholtem Bitten, seinen kleinen Sohn in Göggingen besuchen zu dürfen, willigten die Schwiegereltern irgendwann ein. Zuvor wurde vereinbart, dass der 30-Jährige, der auch ein gerichtliches Kontaktverbot zu seiner Frau hatte, nicht die Wohnung der Familie betreten darf. Doch Nabi S. hatte schon das Küchenmesser in seinem Rucksack dabei. Unter dem Vorwand, einen Kaffee haben zu wollen, gelangte er in die Wohnung und rammte dort wenig später der überraschten Schwiegermutter das Messer in den Oberbauch. Dann wollte er ihre Kehle aufschlitzen. Der Vater hielt ihn mit aller Kraft zurück. In der Wohnung entstand ein Tumult, auch zwei Töchter kamen zur Hilfe. Es muss ein Kampf um Leben und Tod gewesen sein. Nabi S., das macht die Richterin immer wieder deutlich, war allen körperlich weit überlegen.

    Nabi S. wollte der Familie "den größtmöglichen Schmerz zufügen"

    Die Familienmitglieder erlitten unterschiedlich schwere Verletzungen, die Mutter wurde später in der Uniklinik reanimiert. Als der einzige Sohn der Familie dazukam, stach Nabi S. auf ihn ein, er schlitzte ihm zweimal mit Wucht die Kehle durch - bis zur Wirbelsäule. Der Jugendliche starb schnell. "Dabei hegte er gar keinen Groll gegen den 15-Jährigen", so die Richterin. "Doch er sollte sterben, um der Familie durch die Tötung des einzigen Sohnes den größtmöglichen Schmerz zuzufügen." Die Einlassungen von Nabi S., er sei selbst angegriffen worden und habe in Notwehr gehandelt, bezeichnet Konnerth als "Lügengeschichten". Sie wendet sich an den Verurteilten: "Sie haben die Folgen zu tragen, dazu gehört auch, dass sie ihren Sohn nicht aufwachsen sehen. Aber aus Sicht der Schwurgerichtskammer ist es kein Schaden, dass ihr Sohn ihrem Einfluss für die nächsten zwei Jahrzehnte entzogen ist."

    Nabi S. bleibt bis zum Ende ruhig. Sein Verteidiger, Jörg Seubert, kann nach dem Urteil noch nicht sagen, ob er dagegen Revision einlegen werde. Dazu müsse er erst mit seinem Mandanten sprechen. Die Familie des getöteten Jungen zeigt sich froh über das "Lebenslang". Doch wie ihre Anwältin Marion Zech erzählt, haben sie jetzt alle schon wieder Angst vor dem Tag, an dem Nabi S. einmal freikommen könnte.

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