Ein Auto rast mit Tempo 100 die Haunstetter Straße stadteinwärts, erreicht in der Spitze gar eine Geschwindigkeit von annähernd 160 Stundenkilometern. Dann springen der Fahrer und sein Beifahrer aus dem noch rollenden Wagen und flüchten zu Fuß. Der Fahrer wird ermittelt, er besaß noch nie einen hierzulande gültigen Führerschein. Dass angesichts einer derartigen Ausgangssituation nicht einfach ein Urteil gesprochen und eine Strafe verhängt werden kann, zeigt jetzt ein Verfahren vor dem Augsburger Amtsgericht.
Prozess in Augsburg