Das erste Urteil lag nahe an der Höchststrafe: Eine Haftstrafe von dreizehneinhalb Jahren hatten die Richter im ersten Missbrauchsprozess gegen den Augsburger Kinderarzt Harry S., 43, verhängt. 15 Jahre sind in solchen Fällen die Obergrenze. Nun, bei der Neuauflage des Prozesses, wollen die Verteidiger des Mediziners eine mildere Strafe erreichen.
Prozess in Augsburg