Auch wer im Recht ist, darf seine Ansprüche nicht immer auf eigene Faust und mit allen Mitteln durchsetzen. Denn das sogenannte Selbsthilferecht ist eine komplizierte juristische Materie, die der Laie selten durchschaut. So muss ein Hausmeister eine Geldauflage von 500 Euro zahlen, der kurzerhand das Schloss einer Wohnung austauschte, weil der Mieter weder die Miete bezahlt hatte noch nach der Kündigung ausgezogen war.
Prozess in Augsburg