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Prozess in Augsburg: Mann teilt Artikel der "Deutschen Welle" im Netz – und wird dafür verurteilt

Prozess in Augsburg

Mann teilt Artikel der "Deutschen Welle" im Netz – und wird dafür verurteilt

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    Ein Asylbewerber aus Tschetschenien teilte im März 2018 diesen Artikel der „Deutschen Welle“. Darin geht es um die Frage, woher die Terrororganisation IS ihre Waffen bezieht. Daraufhin rückte er in den Fokus der Augsburger Justiz.
    Ein Asylbewerber aus Tschetschenien teilte im März 2018 diesen Artikel der „Deutschen Welle“. Darin geht es um die Frage, woher die Terrororganisation IS ihre Waffen bezieht. Daraufhin rückte er in den Fokus der Augsburger Justiz. Foto: Silvio Wyszengrad

    Am Montag stand Mokhmad A. vor dem Augsburger Amtsgericht. Es war keine lange Verhandlung, nach Auskunft des Gerichtes erhielt der Mann eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Das

    Mokhmad A. soll, das war der erste Vorwurf, auf Facebook einen Beitrag geteilt haben, in dem mit Kalaschnikows bewaffnete Mitglieder der Terrormiliz „Islamischer Staat“ zu sehen sind. Zwei der Männer auf dem Foto tragen Mützen mit dem IS-Symbol. Dessen Verwendung ist gesetzeswidrig, seit das Bundesinnenministerium den IS in Deutschland 2014 nach dem Vereinsgesetz verboten hat. Darauf fußt das Urteil des Amtsgerichtes.

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    Der Mann aus Tschetschenien, der in einer Asylunterkunft im Raum Augsburg lebt, hat allerdings kein Propagandamaterial des IS im Netz geteilt, wie man annehmen könnte. Sondern lediglich einen Nachrichtenbeitrag der Deutschen Welle, eines seriösen Mediums also. Darin geht es um die Frage, wie das Terrornetzwerk überhaupt seine Waffen bezog, bebildert ist der Text mit einem Foto der Deutschen Presse-Agentur. Am 11. März 2018 teilte Mokhmad A. den Beitrag, der auch auf russischer Sprache erschien, auf Facebook – so wie 83 andere Nutzer des Netzwerkes auch. Mokhmad A. postete dazu auf Russisch: „Ich weiß nicht, wo und was geliefert wurde, aber das Foto zeigt Kalaschnikow-Gewehre.“

    Das war nach Ansicht der Staatsschutz-Abteilung der Augsburger Polizei eine Straftat; die Beamten führten nun deswegen Ermittlungen gegen den Mann aus Tschetschenien. Die Staatsanwaltschaft erwirkte erst einen Durchsuchungsbeschluss gegen Mokhmad A., dann einen Strafbefehl, gegen den der 24-Jährige Einspruch einlegte. So kam es zum öffentlichen Prozess, in dem die Augsburger

    Es ist ein Fall, der einige Fragen aufwirft. Sollte das Urteil in höheren Instanzen nicht verworfen werden, müssten Presseorgane etwa schon überlegen, ob sie Beiträge über den „Islamischen Staat“ oder andere verbotene Organisationen noch mit Fotos veröffentlichen, die Symbole oder Kennzeichen dieser Organisationen zeigen. Leser oder Kunden dieser Medien könnten schließlich in strafrechtliche Schwierigkeiten kommen, auch wenn sie nichts anderes tun, als diese journalistischen Beiträge auf Facebook zu teilen. Bereits eine kurze Recherche bringt entsprechend illustrierte Artikel diverser Medien in dem Netzwerk hervor, die teils dutzendfach durch Leser geteilt worden sind.

    Urteil: Machen sich Medien-Nutzer strafbar?

    Es wäre eine befremdliche Situation: Medien, die ja den Auftrag haben, Öffentlichkeit herzustellen und die Realität möglichst akkurat abzubilden, dürfen verbotene Symbole aufgrund der Pressefreiheit darstellen, Mediennutzer die Veröffentlichungen jedoch nicht teilen. Johanna Künne, Verteidigerin des 24-Jährigen, sagt, sie wolle nun Rechtsmittel einlegen. „Das ist nicht Sinn des Straftatbestandes“, sagt sie zum Urteil des Amtsgerichtes.

    Vergleichbare Ermittlungsverfahren gibt es, juristische Klärung aus höheren Instanzen offenbar nicht. Im vergangenen Jahr geriet beispielsweise ein Musiker der Münchner Philharmoniker in den Fokus der Ermittler, da er einen Artikel des Bayerischen Rundfunks (BR) unkommentiert auf seinem Facebook-Profil geteilt hatte, wie die Süddeutsche damals berichtete. Der Beitrag war mit einer Fahne der Kurden-Organisation YPG illustriert, die in einer verworrenen Rechtslage immer dann verboten ist, wenn sie im Zusammenhang mit der in Deutschland verbotenen PKK gezeigt wird. Im Fall des Münchener Musikers wurden die Ermittlungen wegen Geringfügigkeit eingestellt, wie sein Anwalt Hartmut Wächtler berichtet – was die Augsburger Justiz im Fall des 24-Jährigen offenbar ablehnte, auch wenn die IS-Symbole auf dem Foto ohnehin nur klein dargestellt werden und kaum zu erkennen sind.

    Nach Auskunft von Anwalt Wächtler gibt es in München einige Verfahren, die sich um die YPG-Fahne drehen. Teils seien sie in Freisprüchen geendet, teils in Verurteilungen. Wächtler sagt, am Oberlandesgericht

    Eine Frage, die der Augsburger Fall aufwirft, ist aber auch, wie die Staatsschutz-Beamten überhaupt darauf stießen, dass Mokhmad A. den Beitrag der Deutschen Welle teilte. Eher unwahrscheinlich, dass die Ermittler ihre Arbeitstage damit zubringen, die russische Seite der Rundfunkanstalt daraufhin zu überprüfen, ob Menschen aus der Region Artikel mit IS-Symbolen lesen und verbreiten. Mokhmad A., offenbar ein gläubiger Muslim, der einen langen Bart trägt, ist laut internationalen Medienberichten der Bruder eines in Tschetschenien bekannten Youtubers, der nach einem Konflikt mit einem Verwandten des tschetschenischen Diktators Ramzan Kadyrov das Land verlassen habe. Auch Mokhmad A. habe daraufhin das Land verlassen und in Deutschland Asyl beantragt, heißt es. Die Menschenrechtslage in der autonomen Republik gilt als desolat.

    Aus der Nordkaukasusrepublik reisten in den vergangenen Jahren viele Muslime nach Syrien, um für den IS zu kämpfen. Vermuteten die Ermittler bei Mokhmad A. eine ideologische Nähe zur Terrormiliz? Auf seinem Facebook-Account deutet zumindest nichts darauf hin, seine Anwältin sagte gegenüber der Deutschen Welle, ihr Mandant habe mit jenem Repost des Artikels gerade zeigen wollen, dass er den IS ablehne.

    Es ist der einzige Fall dieser Art in Augsburg

    Nach Angaben der Polizei ist das Verfahren gegen Mokhmad A. der bislang einzige bekannte Fall im Augsburger Präsidiumsbereich, in dem ermittelt wurde, weil jemand einen Nachrichtenbeitrag geteilt hat. Auch das macht die Angelegenheit nicht weniger rätselhaft. Für die Augsburger Staatsanwaltschaft spielte offenbar auch eine Rolle, dass der 24-Jährige den Beitrag der Deutschen Welle kommentierte. Im ursprünglichen Strafbefehl allerdings wurde darauf kein Bezug genommen. Wegen Gewaltdarstellungen im Internet wurde der Mann verurteilt, da er zwei Videos auf Facebook teilte, auf denen offenbar zu sehen sein soll, wie israelische Soldaten Hunde gegen einen palästinensischen Teenager einsetzen. Die israelische Tageszeitung „Haaretz“ hatte damals über den Fall berichtet.

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