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Augsburg: Prozess in Augsburg: Mann missbraucht Frau nach Flaschendrehen

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Prozess in Augsburg: Mann missbraucht Frau nach Flaschendrehen

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    In einem Prozess in Augsburg ging es um Missbrauch.
    In einem Prozess in Augsburg ging es um Missbrauch. Foto: Alexander Kaya (Symbol)

    War es eine Vergewaltigung oder einvernehmlicher Sex? Gerichte stehen immer wieder vor dieser Frage. Jetzt wurde vor dem Augsburger Amtsgericht ein 41-jähriger Angeklagter zu einer Bewährungsstrafe wegen sexueller Nötigung verurteilt. Er hatte mit einer 24-jährigen Geschädigten Sex gehabt. Das Gericht konnte aber aus der Aussage der Frau und ihrem Verhalten keinen bedingungslosen Widerstand gegen den Mann erkennen.

    Sie hatten gefeiert, gespielt und viel getrunken

    Es war ein langer, alkoholreicher Abend für die 24-jährige Geschädigte, den 41-jährigen Angeklagten, dessen sechs Jahre älteren Kumpel und eine Freundin im April 2019. Das Quartett hatte zunächst in einem Lokal in der Jakoberstraße getrunken, anschließend spielten sie in einer Wohnung im Schwabencenter „Flaschendrehen“.

    Schon dabei sei es laut Zeugenaussagen zu Zärtlichkeiten, Küssen und Annäherungsversuchen gekommen. Nachdem alle vier mehr oder weniger nackt waren, legte man sich im Morgengrauen zum Schlafen. Der Angeklagte und die Geschädigte auf dem einen, die anderen beiden auf dem anderen Sofa. Der Angeklagte habe dann die Gelegenheit genutzt, sich über die möglicherweise schon schlafende Frau herzumachen.

    Der Mann musste sich nun vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.
    Der Mann musste sich nun vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Foto: Jakob Stadler (Archiv)

    Als die 24-Jährige zunächst mit Worten versuchte, den Mann loszuwerden, machte dieser laut Ermittlungen weiter mit den Worten, sie solle sich entspannen. Erst als die Frau strampelte und sich zur Wehr setzte, habe der Mann von ihr abgelassen. So heißt es in der Anklageschrift. Laut Nebenklagevertreterin Silvia Wunderle habe ihre Mandantin den Vorfall ähnlich beschrieben. Für die Vernehmung der 24 Jahre alten Auszubildenden war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

    Dass es zum Sex gekommen war, bestätigte auch der 41-jährige Angeklagte aus Nigeria. Allerdings, so sagte er, habe der mit Zustimmung der Frau stattgefunden. Sein Mandant habe „unter Ausnutzung ihres nicht erklärten Willens“ Geschlechtsverkehr gehabt, formulierte es Verteidiger Werner Ruisinger.

    Bereits im Februar hatte der Angeklagte in dem Fall vor Gericht gestanden, doch die Verhandlung wurde unterbrochen. Richter Dominik Wagner war sich nicht sicher, dass eine Zeugin aus Thailand alles korrekt verstehe, was das Gericht von ihr erfahren wolle. Zum anderen hatte der 47-jährige „vierte Mann“ nicht als Zeuge geladen werden können. Zwar waren jetzt beide Zeugen anwesend, die Aussagen brachten das Gericht aber nicht entscheidend voran.

    Prozess in Augsburg: Mann muss 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen

    Verteidiger Ruisinger und Nebenklagevertreterin Wunderle ließen einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich protokollieren. Demgemäß verpflichtet sich der Angeklagte, der Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 6000 Euro in Raten zu bezahlen. Staatsanwalt Nicolas Pfeil erklärte, dass man aufgrund der unklaren Aussagen rechtlich statt einer Vergewaltigung auch zum Tatbestand des sexuellen Übergriffs und der Körperverletzung kommen könne. Dabei kritisierte er sowohl den Angeklagten für sein wohl taktisches Aussageverhalten als auch die Geschädigte, die nicht die ganze Wahrheit gesprochen habe.

    Das Schöffengericht verhängte unter Vorsitz von Richter Wagner eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Leider, so Wagner in seiner Urteilsbegründung, habe man von den vier bei der Tat anwesenden Personen „alles und nichts“ ausgesagt bekommen. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. Zudem muss der 41-Jährige 160 Stunden Hilfsdienste leisten.

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