Die Operation sollte den schleichenden Verlust des Augenlichts aufhalten. Doch sie bewirkte offenbar das Gegenteil: Der Patient war danach auf dem linken Auge erblindet, auf dem rechten sieht er nur noch stark eingeschränkt. Heute steht der Augenarzt (62), der diese Operation vorgenommen hat, deshalb vor dem Augsburger Amtsgericht.
Prozess in Augsburg