"Es geht um mein Leben", ruft der Angeklagte Manfred S. (Name geändert) ein wenig aufgebracht in den Sitzungssaal. Denn der Vorsitzende Richter der Jugendkammer beim Landgericht Lenart Hoesch hat soeben den Verteidiger Jürgen Zillikens darauf hingewiesen, dass Zeugen nicht zweimal dieselbe Frage beantworten müssen. So sieht es die Strafprozessordnung vor. Die 18-jährige Caroline (Name geändert) sitzt nämlich schon zum zweiten Male neben ihrer Anwältin Marion Zech auf dem Zeugenstuhl. Und auch diesmal geht es um fünf Vorfälle, die etwa zehn Jahre zurück liegen und bei denen der Angeklagte das damals acht bis neun Jahre alte Mädchen sexuell missbraucht haben soll. Das Verfahren ist ungewöhnlich, weil der 43-jährige Angeklagte in Straubing in Sicherungsverwahrung einsitzt. Er wird stets in Handschellen vorgeführt, die ihm erst im Sitzungssaal abgenommen werden.
Prozess in Augsburg