Wenn sich Nutzer von Kinderpornografie vor Gericht verantworten müssen, legen sie meist kleinlaut ein Geständnis ab, das mit Ausreden gespickt ist. Zu bestreiten gibt es in der Regel nichts, die Kripo hat Computer, Festnetzplatte und Datenträger der aus dem Internet heruntergeladenen Fotos und Videos beweiskräftig beschlagnahmt. In seltenen Fällen setzt ein Angeklagter zu einer ellenlangen Verteidigungsrede an, in der er sein Verhalten beschönigt, ja verharmlost. Strafrichterin Andrea Fuchshuber musste über einen offenbar unbelehrbaren Akademiker urteilen, der bereits zum zweiten Mal in gleicher Sache vor
Prozess in Augsburg