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  3. Prozess in Augsburg: Kampfkunsttrainer missbraucht Schülerin und landet vor Gericht

Prozess in Augsburg
03.10.2020

Kampfkunsttrainer missbraucht Schülerin und landet vor Gericht

Weil er eine Schülerin sexuell missbrauchte, musste sich ein Kampfkunsttrainer in Augsburg vor Gericht verantworten.
Foto: Bernhard Weizenegger

Ein 52-jähriger Augsburger Kampfkunsttrainer begrapscht eine Schülerin und steht deswegen vor Gericht. Nicht nur dafür muss er sich verantworten.

Ein umfassendes Geständnis hat einen 52-jährigen Angeklagten vor dem Gefängnis bewahrt: Der Kampfkunsttrainer hatte eine Schülerin sexuell missbraucht, eine weitere verletzt. Jetzt wurde der Mann vom Augsburger Amtsgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte und sein heute 24-jähriges Opfer kennen sich, so zeigte es jetzt die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts, bereits seit einigen Jahren. Die junge Frau hatte zunächst in Aichach bei der Kampfkunstschule aus Augsburg trainiert. Bereits im Jahr 2017 war es laut Anklage zu einem ersten Vorfall gekommen. Dabei hatte der Trainer von seiner Schülerin gefordert, dass diese bei einem Einzeltraining ohne T-Shirt vor ihm auf- und abhüpfe, was diese getan habe. Immer wieder, so wurde es im Laufe des Verfahrens deutlich, habe der 52-Jährige seine Position gegenüber der jungen Frau psychisch ausgenutzt, offenbar, um sich ihr zu nähern.

Prozess in Augsburg: Kampfkunsttrainer missbraucht Schülerin

Im Juni 2019 eskalierte die Angelegenheit. Während eines Intensivlehrgangs im türkischen Alanya hatte der Mann sein Opfer aufs Hotelzimmer mitgenommen. Dort habe er die Frau gegen deren Willen zunächst geküsst, bevor er die Frau durch die Kleidung an ihren Brüsten und zwischen den Beinen berührte. Starr vor Angst, das Vertrauen zum Angeklagten zu zerstören, habe die Frau das Zimmer nicht sofort verlassen.

Zudem legte die Anklage dem Mann einen Vorfall mit einer anderen, 36-jährigen Sportlerin, zur Last, die er während eines Trainings-Bodenkampfes so heftig in den großen Zehen gebissen habe, dass diese Frau monatelang Spuren davon mit sich trug. Bei einer Durchsuchung im Zusammenhang mit den folgenden Ermittlungen fand sich in der Kampfkunstschule des Angeklagten in Augsburg im Januar 2020 ein Revolver samt Patronen, für deren Besitz der 52-Jährige keine Erlaubnis hatte.

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Die unerfreuliche Situation, als Zeuginnen vor Gericht aussagen zu müssen und sich eventuell von Richter, Staatsanwalt und Verteidigung intime Fragen stellen lassen zu müssen, ersparte der Angeklagte den beiden Geschädigten, indem er bereits vor der Hauptverhandlung ein umfassendes Geständnis ankündigte. Über seinen Verteidiger Klaus Rödl tat der 52-Jährige eben dies – im Zusammenhang mit einem sogenannten „Deal“. Bei dieser Verfahrensabsprache war dem Angeklagten im Gegenzug für ein Geständnis eine Strafe von maximal zwei Jahren zugesagt worden, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Eben den Umstand, dass ihre Mandantin und Nebenklägerin, die heute 24-jährige Auszubildende, nicht zu der Gerichtsverhandlung hatte erscheinen müssen, wertete deren Vertreterin Isabel Kratzer-Ceylan als positiv. Wichtig für ihre Mandantin sei auch die Erfahrung, dass ihr in der Angelegenheit geglaubt werde. Sehr schwer wiege für die junge Frau bis heute der Vertrauensbruch, den der Trainer an ihr begangen habe. Kratzer-Ceylan hielt dem Angeklagten ein von Anfang an sexuell motiviertes Ansinnen der jungen Frau gegenüber vor.

Missbrauchs-Prozess: Geständnis bewahrt Opfer vor der Aussage

Zuvor hatte Staatsanwalt Marius Lindig bei seiner Frage nach einem Strafmaß die Obergrenze des Deals gefordert, nämlich eine Verurteilung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Verteidiger Rödl plädierte hingegen für eine solche Strafe als Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Er wies auf das Angebot seines Mandanten hin, dem Opfer 1440 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Zudem sei sein Mandant ehedem schwer gestraft,da er seine berufliche Existenz so gut wie verloren habe.

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Das Schöffengericht von Richter Dominik Wagner folge dem Antrag des Staatsanwalts und verurteilte den 52-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren wegen schwerer sexueller Nötigung, vorsätzlicher Körperverletzung und unerlaubten Führens einer Schusswaffe. Diese könne zur Bewährung ausgesetzt werden, nicht zuletzt deswegen, weil der Angeklagte bislang nicht vorbestraft ist. Das Gericht erkannte in dem Vorgehen des Mannes eine geplante Aktion, um der jungen Frau nahe zu kommen. Zusätzlich zur angekündigten Bezahlung des Schmerzensgeldes an das Opfer verhängte das Gericht gegen den Angeklagten 160 Stunden Hilfsdienste. Schließlich wurde dem Kampfkunsttrainer auferlegt, eine Sexualtherapie zu absolvieren, und er darf künftig kein Training mehr mit weiblichen und/oder minderjährigen Schülerinnen und Schülern betreiben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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