Wer immer wieder gezielt das Auto seines Nachbarn bespuckt, der macht sich strafbar. Dann ist nämlich, ohne das dafür böse Worte fallen müssten, der Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Amtsrichter Walter Hell hat einen 46-jährigen Mann aus Lechhausen zu einer Geldstrafe von 750 Euro (50 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Der Mann hat im Vorbeiradeln jeweils einen regelrechten Schwall von Spucke auf ein geparktes Auto des Nachbarn niedergehen lassen.
Prozess in Augsburg