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Prozess in Augsburg: Gastronomen wehren sich gegen Bußgelder für Corona-Verstöße – mit Erfolg

Prozess in Augsburg

Gastronomen wehren sich gegen Bußgelder für Corona-Verstöße – mit Erfolg

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    Vor Gericht werden derzeit häufig Verhandlungen wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln in Gastro-Betrieben geführt.
    Vor Gericht werden derzeit häufig Verhandlungen wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln in Gastro-Betrieben geführt. Foto: Annette Zoepf (Symbolbild)

    In dem Bußgeldbescheid der Stadt hieß es, der Betreiber der Gaststätte in Kriegshaber habe eine „geräuschvolle Vergnügung“ veranstaltet. Was bedeutet: Es gab damals, im Juli vergangenes Jahr, eine kleine Party vor dem Restaurant, es gab laute Musik, 40 bis 50 Personen kamen wohl zusammen. Heute sind Bars, Restaurants und Cafés geschlossen; im Vorjahr durften sie mit Hygieneauflagen teilweise öffnen. Dabei kam es teils zu Verstößen gegen die Corona-Auflagen, die derzeit vielfach die Gerichte beschäftigen, da sich die betroffenen Gastronomen gegen die hohen Bußgeldbescheide der Kommunen wehren. Der Gastronom aus Kriegshaber etwa sollte 3200 Euro zahlen, weil sein Personal bei der Party keine Masken getragen habe und die Musik nach 22 Uhr zu laut gewesen sei.

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