Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Prozess in Augsburg: Gastronomen wehren sich gegen Bußgelder für Corona-Verstöße – mit Erfolg

Prozess in Augsburg

Gastronomen wehren sich gegen Bußgelder für Corona-Verstöße – mit Erfolg

    • |
    Vor Gericht werden derzeit häufig Verhandlungen wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln in Gastro-Betrieben geführt.
    Vor Gericht werden derzeit häufig Verhandlungen wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln in Gastro-Betrieben geführt. Foto: Annette Zoepf (Symbolbild)

    In dem Bußgeldbescheid der Stadt hieß es, der Betreiber der Gaststätte in Kriegshaber habe eine „geräuschvolle Vergnügung“ veranstaltet. Was bedeutet: Es gab damals, im Juli vergangenes Jahr, eine kleine Party vor dem Restaurant, es gab laute Musik, 40 bis 50 Personen kamen wohl zusammen. Heute sind Bars, Restaurants und Cafés geschlossen; im Vorjahr durften sie mit Hygieneauflagen teilweise öffnen. Dabei kam es teils zu Verstößen gegen die Corona-Auflagen, die derzeit vielfach die Gerichte beschäftigen, da sich die betroffenen Gastronomen gegen die hohen Bußgeldbescheide der Kommunen wehren. Der Gastronom aus Kriegshaber etwa sollte 3200 Euro zahlen, weil sein Personal bei der Party keine Masken getragen habe und die Musik nach 22 Uhr zu laut gewesen sei.

    Vorwürfe, die der 50-jährige Mann so nicht stehen lassen wollte. Es sei keine riesige Veranstaltung gewesen, sondern eine geschlossene Gesellschaft, die Geburtstagsfeier seines Sohnes, sagte er. Damals sei die Rechtslage so gewesen: Wer am Tisch saß, durfte die Maske absetzen, wer aufstand, um etwa zur Toilette zu gehen, musste sie aufsetzen. „Und wenn wir das gesehen haben, dass das ein Gast nicht macht, haben wir ihn auch angesprochen“, sagte der Gastronom vor Gericht. Ab 20 Uhr sei er selbst auch gar nicht mehr da gewesen. Was im Prozess deutlich wurde: Die Gaststätte ist ein Betrieb, in dem die ganze Familie mit anpackt. So sagten in der Verhandlung zwei Söhne des Gastronomen aus, darunter der junge Mann, der an dem Tag seinen Geburtstag gefeiert hatte. Beide sagten, dass es sich an dem Tag um eine geschlossene Gesellschaft gehandelt habe und man bei Angestellten und Gästen stets sehr auf die Maskenpflicht achte.

    Prozess in Augsburg: Laute Party führt zu Corona-Kontrolle durch Polizei

    Etwas anders stellten die beiden Polizisten die Situation dar, die damals wegen einer Lärmbelästigung zur Örtlichkeit gerufen worden waren. Beide schilderten, dass man schon von Weitem die Musik gehört habe und es mit der Maskenpflicht auf der Feier vielfach nicht so genau genommen worden sei, auch nicht von den Kellnern.

    Stefan Reinecke, der Anwalt des Gastronomen, sagte, er halte das Bußgeld für die Lärmbelästigung für in Ordnung, habe aber seine Zweifel, dass die behaupteten Masken-Verstöße so stattgefunden hätten. Wenn man den Aussagen der Söhne folge, habe zwar einer von ihnen an dem Abend teils keine Maske aufgehabt – aber der habe eben auch Geburtstag gefeiert und nicht gearbeitet.

    Richterin Julia Ehlert beließ es letztlich beim Bußgeld wegen der Lärmbelästigung, was eine Zahlung von vergleichsweise überschaubaren 200 Euro für den 50-Jährigen bedeutet. Das Verfahren wegen der vorgeworfenen Corona-Verstöße stellte das Gericht ein. Sie sehe das Verschulden des Gastronomen ausnahmsweise gering, sagte die Richterin. Zumal die Verhandlung ergeben habe, dass der Inhaber der Gaststätte das Personal durchaus instruiert habe, Masken zu tragen.

    Wie mehrfach berichtet, wehrten sich im Laufe der Pandemie bisher hunderte Augsburger gegen teils hohe Corona-Bußgelder. Die Fälle beschäftigen seit Monaten das Amtsgericht, alleine an diesem Mittwoch verhandelte Richterin Ehlert sechs solcher Fälle. Auch in einem weiteren von ihnen ging es um die Gastronomie. Der Inhaber eines Cafés wehrte sich gegen einen Bußgeldbescheid, den er erhalten hatte, da er – so die Vorwürfe im Mai 2020 – an mindestens zwei Tischen Personen zusammensitzen gelassen habe, die gemäß der damals geltenden Corona-Regeln nicht hätten zusammensitzen dürfen. Auch in seinem Fall lohnte sich der Gang vors Gericht: Das Verfahren wurde eingestellt.

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden