Zuwanderer, die dauerhaft in Deutschland leben wollen, müssen einen Integrationskurs besuchen. So will es das Ausländergesetz. Sie sollen Deutsch lernen und über die Kultur, die Geschichte und die Rechtsordnung dieses Landes Bescheid wissen. Eine staatenlose Lettin, die sich beharrlich weigert, den mindestens 645 Stunden dauernden Kurs zu besuchen, muss jetzt ein Bußgeld von 500 Euro bezahlen. Dazu hat sie Amtsrichter Thomas Kessler verurteilt.
Prozess in Augsburg