Nur aus dem Bauch heraus darf ein Gericht einen Angeklagten nicht verurteilen. Was auf den ersten Blick nach einem „klaren Fall“ aussieht, kann bei näherem Hinsehen im Laufe eines Prozesses Anlass zu Zweifel geben. Und selbst eindeutige DNA-Spuren sind manchmal ein untauglicher Beweis.
Prozess in Augsburg