Wenn Angeklagte oder Zeugen der deutschen Sprache nicht mächtig sind, holt das Gericht einen Dolmetscher zuhilfe. Weil es neben den geläufigen Fremdsprachen Englisch, Französisch, Türkisch oder Russisch auch viele seltene Sprachen und Dialekte gibt, können Richter beispielsweise aus einer bundesweiten Justizdatenbank unter mehr als 25.000 Dolmetschern denjenigen Übersetzer ordern, der zum Beispiel Berberisch (Algerien), Hindi (Indien), Davi und Paschtu (Afghanistan) oder eine afrikanische Bantu-Sprache beherrscht. Aber: Übersetzt der Dolmetscher tatsächlich „treu und gewissenhaft“, wie er zuvor beeidet hat, also Wort für Wort, was für den Prozessverlauf ja entscheidend sein kann? Das ist nicht immer klar, wie ein Fall zeigt, den Amtsrichterin Andrea Hobert zu verhandeln hatte.
Prozess in Augsburg