Acht Monate schon hatte der 31-jährige Angeklagte in Auslieferungs- und in Untersuchungshaft verbracht. Deswegen muss ein verurteilter Mechaniker jetzt nicht länger hinter Gitter. Den Rest einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten darf er unter Bewährung auf freiem Fuß verbringen. Der Mann wurde verurteilt, weil er gemeinsam mit vier anderen Personen mehrere hundert Briefe der Deutschen Post gestohlen und – soweit vorhanden – den wertvollen Inhalt behalten hatte.
Prozess in Augsburg