Amtsrichter Markus Eberhard steht auf und verkündet "im Namen des Volkes" das Urteil: Freispruch. Der Angeklagte Stefan F. (Name geändert), der kurz zuvor noch mit emotional zitternder Stimme sein "letztes Wort" gesprochen hat, ist sichtlich erleichtert. Weil er sich im Zuge der Corona-Soforthilfe 5000 Euro Staatsgeld erschlichen haben soll, war gegen ihn wegen Subventionsbetrugs ein Strafbefehl über 4500 Euro (150 Tagessätze zu je 30 Euro) erlassen worden, der nach dem Urteil nun null und nichtig ist. Der Freispruch ist eine kleine juristische Sensation.
Prozess in Augsburg