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Prozess in Augsburg: Corona-Soforthilfe: Freispruch für Augsburger DJ deutet Politikversagen an

Prozess in Augsburg

Corona-Soforthilfe: Freispruch für Augsburger DJ deutet Politikversagen an

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    Ein DJ und Barkeeper aus Augsburg stand wegen eines angeblichen Subventionsbetrugs vor Gericht. Doch er wurde freigesprochen. Die Corona-Soforthilfe darf er auch behalten.
    Ein DJ und Barkeeper aus Augsburg stand wegen eines angeblichen Subventionsbetrugs vor Gericht. Doch er wurde freigesprochen. Die Corona-Soforthilfe darf er auch behalten. Foto: Ralf Lienert (Symbolbild)

    Amtsrichter Markus Eberhard steht auf und verkündet "im Namen des Volkes" das Urteil: Freispruch. Der Angeklagte Stefan F. (Name geändert), der kurz zuvor noch mit emotional zitternder Stimme sein "letztes Wort" gesprochen hat, ist sichtlich erleichtert. Weil er sich im Zuge der Corona-Soforthilfe 5000 Euro Staatsgeld erschlichen haben soll, war gegen ihn wegen Subventionsbetrugs ein Strafbefehl über 4500 Euro (150 Tagessätze zu je 30 Euro) erlassen worden, der nach dem Urteil nun null und nichtig ist. Der Freispruch ist eine kleine juristische Sensation.

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