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Prozess in Augsburg: Corona-Krise: JVA Gablingen schickt Häftling wieder heim

Prozess in Augsburg

Corona-Krise: JVA Gablingen schickt Häftling wieder heim

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    Ein Mann wollte eine Haftstrafe in Gablingen antreten. Doch die Fahrt dahin war umsonst. Wegen der Corona-Krise schickte ihn das Gefängnis wieder nach Hause.
    Ein Mann wollte eine Haftstrafe in Gablingen antreten. Doch die Fahrt dahin war umsonst. Wegen der Corona-Krise schickte ihn das Gefängnis wieder nach Hause. Foto: Marcus Merk (Archiv)

    Er hatte seine Wohnung gekündigt, seinen Hausstand aufgelöst. Und er hatte eine berufliche Umschulung abgebrochen. Denn die Justiz hatte ihm eine Ladung zum Strafantritt geschickt. Weil zwei Bewährungen widerrufen worden waren, musste er noch etwas mehr als 100 Tage Reststrafen absitzen. Pünktlich meldete sich der 40-Jährige am 30. März am Tor der Justizvollzugsanstalt Gablingen. Doch die Fahrt zum Knast war umsonst.

    Das Personal des Gefängnisses schickte den Häftling in spe umgehend wieder nach Hause. Der Grund: Wegen der damals gerade aufflammenden Corona-Krise sollte die Zahl der Gefangenen in der JVA möglichst niedrig gehalten werden, um Massenansteckungen hinter Gittern zu verhindern.

    Prozess in Augsburg: Gefängnis schickt Häftling wegen Corona-Krise heim

    Die überraschende Abfuhr im Knast brachte das Leben des 40-Jährigen in ungeahnter Weise durcheinander. Weil er seine Wohnung ja gekündigt hatte, kam er an anderer Adresse bei seinen Eltern unter. Inzwischen hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Mann mit einem umfangreichen Strafregister drei weitere Anklagen erhoben. Inhalt: Beleidigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Polizisten. Unter anderem soll er seine Lebensgefährtin vor den Augen des Kindes verprügelt haben.

    Doch die Zustellung zweier Anklagen der Staatsanwaltschaft scheiterte, weil sie an die alte, aufgelöste Adresse des Mannes geschickt wurden. Für die Anklagebehörde war der Mann damit quasi wohnsitzlos. Die dritte Anklage fand allerdings den richtigen Weg, konnte ihm zugestellt werden. Als ihm jetzt vor Amtsrichterin Susanne Scheiwiller der Prozess gemacht wurde, ließ ihn der Sitzungsstaatsanwalt in einer Verhandlungspause vor dem Saal von zwei Justizwachtmeistern verhaften und in Handschellen legen. Dem Verteidiger des 40-Jährigen, Moritz Bode, gelang es, das Missverständnis aufzuklären. Nach kurzer Zeit wurde der Angeklagte wieder freigelassen und der Prozess fortgeführt.

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    Letztendlich kam der Mann im Prozess vor dem Amtsgericht mit einer neuerlichen Bewährungsstrafe von zehn Monaten davon. Der Hauptgrund war, dass sich der Mann mit seiner Lebensgefährtin wieder versöhnt hatte. Gemeinsam war man vor dem Prozess noch eine Woche in den sonnigen Süden gereist. Vor dem Gerichtssaal hatte sich das Paar noch umarmt.

    Die traute Zweisamkeit wird allerdings von nicht allzu langer Dauer sein. Der Staatsanwalt kündigte dem Verurteilten erneut die Ladung zum Absitzen der 100-tägigen alten Reststrafe im Gablinger Gefängnis an – wo er dieses Mal vermutlich nicht noch einmal abgewimmelt werden wird.

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