Er hatte seine Wohnung gekündigt, seinen Hausstand aufgelöst. Und er hatte eine berufliche Umschulung abgebrochen. Denn die Justiz hatte ihm eine Ladung zum Strafantritt geschickt. Weil zwei Bewährungen widerrufen worden waren, musste er noch etwas mehr als 100 Tage Reststrafen absitzen. Pünktlich meldete sich der 40-Jährige am 30. März am Tor der Justizvollzugsanstalt Gablingen. Doch die Fahrt zum Knast war umsonst.
Prozess in Augsburg