Was treibt am helllichten Tag einen jungen Mann dazu, in der Postfiliale in der Grottenau ein Mädchen gegen dessen Willen an seinen intimsten Stellen zu berühren? Der Prozess gegen den Täter, der gestern vor dem Amtsgericht auf der Anklagebank saß, ließ viele im Gerichtssaal ratlos zurück. Obwohl juristisch eine Vergewaltigung, sei dieser Fall „atypisch“, sagte Richter Hartmut Wätzel im Urteil.
Prozess in Augsburg