"Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen" ist eine alte, sinnbildliche Volksweisheit. Sie besagt, dass die Justiz eher die kleinen Ganoven verurteilt. Heutzutage schicken Gerichte natürlich auch die großen Fische in den Knast – vorausgesetzt, man wird ihnen habhaft. Denn diejenigen, die in den Genuss der fetten Beute gelangen, ohne sich die Finger dreckig zu machen, leben oft unerkannt im Ausland. Vor allem bei der Bandenkriminalität werden eher die Handlanger gefasst, die Hintermänner bleiben im Dunkeln. Was wieder einmal ein Fall beweist, den ein Schöffengericht unter Vorsitz von Susanne Scheiwiller abzuhandeln hatte.
Prozess in Augsburg