Nur noch 45 Prozent der Menschen glauben, dass man in Deutschland seine politische Meinung noch frei äußern dürfe. Das hat eine Allensbach-Umfrage ergeben. Die juristische Praxis widerlegt diese Ansicht. Im politischen Diskurs kann man vieles sagen oder im Internet posten, ohne sich strafbar zu machen: Geschmackloses, Beleidigendes, Diskriminierendes und Ausländerfeindliches. Die Grenze zwischen erlaubter politischer Meinungsäußerung und Strafbarkeit ist hoch angesetzt. Dies zeigte - wieder einmal - ein Prozess am Mittwoch gegen einen vom Dienst suspendierten Augsburger Polizisten, den die Staatsanwaltschaft wegen 33 Fällen der Beleidigung, Volksverhetzung und Verwenden von Kennzeichen verfassunsgswidriger Organisationen angeklagt hatte. Amtsrichterin Rita Greser verurteilte den 53-jährigen Beamte jedoch lediglich in einem einzigen Punkt.
Prozess in Augsburg