Wenn ein Gericht eine Haftstrafe zur Bewährung aussetzt, verbindet es damit die Hoffnung, der Verurteilte werde nicht mehr straffällig. Leider oft vergeblich. Dies verrät der Fall eines Arztes, der im Februar 2009 verurteilt worden ist. Der 43-Jährige hatte in einem Altenheim längere Zeit jungen Pflegerinnen nachgestellt, sie an intimen Stellen begrapscht. Einer Frau biss er in die Brust. Erst das Amts- und dann das Landgericht verurteilten ihn deswegen zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung.
Prozess in Augsburg