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Prozess in Augsburg: Anwalt legt im Mordfall Angelika Baron Revision ein

Prozess in Augsburg

Anwalt legt im Mordfall Angelika Baron Revision ein

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    Seit Dezember stand Stefan E. - hier im Gespräch mit Verteidiger Klaus Rödl - vor Gericht. Im April wurde er für den Mord an Angelika Baron zu lebenslanger Haft verurteilt.
    Seit Dezember stand Stefan E. - hier im Gespräch mit Verteidiger Klaus Rödl - vor Gericht. Im April wurde er für den Mord an Angelika Baron zu lebenslanger Haft verurteilt. Foto: Klaus Rainer Krieger

    Es war ein spektakulärer Mammutprozess: Im April wurde der 50-jährige Augsburger Stefan E. vor dem Landgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt – für einen Mord vor mehr als einem Vierteljahrhundert. Stefan E. hat demnach in der Nacht zum 25. September 1993 die Prostituierte Angelika Baron auf dem Straßenstrich aufgesucht, sie erwürgt und mit einem Möbelfuß geschlagen.

    Die Schwurgerichtskammer war zudem überzeugt, dass Stefan E. im Jahr 2017 eine Frau aus seinem Bekanntenkreis vergewaltigt hat. Klaus Rödl, der Anwalt des Verurteilten, hatte bereits unmittelbar nach dem Urteil angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Dieses Rechtsmittel hat der Verteidiger zwischenzeitlich auch eingelegt, wie er bestätigt. Was bedeutet: Das Revisionsgericht, in diesem Fall der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, überprüft das Urteil auf mögliche Rechtsfehler.

    Mordfall Angelika Baron in Augsburg: DNA-Spuren sind wichtigste Beweise

    Ist ein Strafverfahren in der ersten Instanz vor einem Landgericht geführt worden, was bei schweren Tatvorwürfen der Fall ist, dann ist die Revision das einzige mögliche Rechtsmittel gegen die Verurteilung. Sollte das Revisionsgericht Rechtsfehler erkennen, wird das Verfahren in der Regel an eine andere Strafkammer am Landgericht zurückverwiesen. Wenn der BGH keine Rechtsfehler erkennt, wird das Urteil rechtskräftig.

    Bis zur Entscheidung wird es allerdings noch ein wenig dauern: Wenn Anwälte das schriftliche Urteil vorliegen haben, gilt eine Frist von einem Monat für ihre Begründung der Revision. Rödl sagt, noch liege ihm das Urteil schriftlich nicht vor. Wie berichtet, hatte sich die Schwurgerichtskammer im Urteil vor allem auf DNA-Spuren gestützt. Sie seien in einer so großen Menge gefunden worden, dass man sicher davon ausgehen könne, dass Stefan E. in der Tatnacht ein Freier der Prostituierten war, sagte Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser. Die Summer der Indizien haben das Gericht überzeugt, das Stefan E. als Täter überführt ist. Unter anderem gab es einen Zeugen, der den Möbelfuß, mit dem die Frau geschlagen wurde, damals nach eigener Aussage bei Stefan E. gesehen hat.

    Zwei Augsburger Fälle mussten zuletzt erneut verhandelt werden

    Dass das Rechtsmittel der Revision erfolgreich ist, kommt nur selten vor – aber es kommt vor: In Augsburg etwa verwies der BGH den Fall Harry S. an das Landgericht zurück. Im März 2016 hatte die Jugendkammer den früheren Kinderarzt, der mehr als 20 Jungen sexuell missbraucht hat, zu dreizehneinhalb Jahren Gefängnis und Sicherungsverwahrung verurteilt. Nach einer zweiten Verhandlung, dieses Mal vor der 3. Strafkammer, erhielt er zwölf Jahre und neun Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung.

    Auch ein anderer Augsburger Fall musste jetzt erneut verhandelt werden: Im Februar 2018 war ein Mann aus Rumänien vom Schwurgericht wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, der auf einem Grillfest in Haunstetten einem anderen Mann mit einem Messer in den Oberschenkel gestochen und ihn lebensbedrohlich verletzt hatte. Der BGH sah in der Tat allerdings nur einen versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Eine andere Strafkammer am Landgericht verurteilte den von Walter Rubach und Jörg Seubert vertretenen Mann kürzlich zu nunmehr fünf Jahren und neun Monaten Haft.

    Lesen Sie auch: Prostituierten-Mord: Wie verdeckte Ermittler Stefan E. überführen wollten

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