Wie schnell man durch eine unüberlegte Handlung in Untersuchungshaft kommt und am Ende vor Gericht steht, diese Erfahrung hat ein 48 Jahre alter Augsburger machen müssen. Der Handwerker hatte seiner Freundin, mit der er in einem großen Mietshaus Tür an Tür wohnte, wunschgemäß nach einem Streit den ausgeliehenen Fernseher zurückgebracht.
Prozess in Augsburg