Das Video hatte der junge Mann bei der Plattform Youtube hochgeladen. Es zeigte Bundeskanzlerin Angela Merkel mit einer NS-Armbinde und vor einer Hakenkreuzfahne. Das Amtsgericht Augsburg hatte daraufhin einen Strafbefehl wegen der Verwendung von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation gegen den 22-Jährigen erlassen und eine Geldstrafe über 30 Tagessätze verhängt.
Prozess in Augsburg